6.
September
2005:
Böswilliger Unfug
Wie die Bürgerbewegung pro Köln mit aberwitzig
konstruierten Vorwürfen zum Verfassungsfeind gestempelt werden
soll
Immer wieder
erheben die Kölner DuMont-Medien gegen pro Köln den Vorwurf des
Rechtsextremismus. Als angeblicher Beweis dafür wird dann stets auf den
NRW-Verfassungsschutzbericht hingewiesen, in dem auch pro Köln erwähnt wird. Aus
diesem Grund prozessiert die Kölner Bürgerbewegung inzwischen schon seit Jahren
gegen das politisch verantwortliche NRW-Innenministerium.
Im Rahmen dieser gerichtlichen Auseinandersetzung hat nun das
Innenministerium seine „Beweise“ für den angeblichen Extremismus von pro Köln
vorgelegt, die wir hier in Auszügen veröffentlichen und kommentieren werden. Nur
eines vorweg: Wenn die völlig abwegige Argumentation der vorgeblichen
„Verfassungsschützer“ nicht so ernsthafte Auswirkungen hätte, wäre das ganze
unter der Rubrik „grober Unfug“ in der Karnevalszeit besser aufgehoben!
Der
umfangreiche geheimdienstliche Schriftsatz schafft es auf insgesamt 30 Seiten
nicht, auch nur eine verfassungsfeindliche Bestrebung von pro Köln nachzuweisen.
Statt dessen werden völlig legitime politische Meinungsäußerungen, die so oder
so ähnlich auch schon von zahlreichen etablierten Politikern geäußert wurden,
sinnentstellend uminterpretiert, bis irgend etwas Anrüchiges dabei herauskommt.
Gut recherchierte und jederzeit beweisbare Aussagen über Themen wie die
Zuwanderung oder den Kölner Klüngel werden als „Diskriminierungen“ oder
„Verunglimpfung von Staatsorganen“ gebrandmarkt.
Beispiele gefällig?
Fangen wir mit dem Vorwurf der „Ablehnung der freiheitlichen demokratischen
Grundordnung"“ an. Dieser würde sich laut Verfassungsschutz bei pro Köln im
„Verstoß gegen Artikel 1 GG (Menschenwürde) und Artikel 3 GG
(Diskriminierungsverbot)“ äußern. Als Belege dafür müssen u.a. folgende
pro-Köln-Aussagen herhalten:
- „Multi-Kulti? Nein
Danke! Deutsche und Ausländer gemeinsam für Kulturerhalt“
- „Das Boot ist einfach
voll! Die muslimische Diaspora ist offensichtlich im Prinzip nicht
integrierbar.“
-
„Zuwanderung steigert
Gewalt und Kriminalität.“
-
„Unsere Städte und
Gemeinden leiden am stärksten unter den Kosten der Einwanderung“
Kennen unsere Verfassungsschützer nicht die Statistiken über die
Ausländerkriminalität? Wissen sie nichts von den ungeheuren finanziellen Kosten
für die Integration der Ausländer? Was um alles in der Welt soll an diesen
Aussagen „diskriminierend“ sein oder jemandem die „Menschenwürde absprechen“?
Die
Antwort darauf wissen wohl nur die NRW-Verfassungsschützer. Oder wollen sie etwa
gar bewusst unliebsame Diskussionen über die „Risiken und Nebenwirkungen“ der
massenhaften Einwanderung in unser Land verhindern?
Ein
weiterer ehrabschneiderischer Vorwurf ist der Punkt
„Revisionismus/Fremdbestimmung“, was vor allem die angebliche Verharmlosung von
NS-Verbrechen meint. Beleg dafür bei pro Köln wären u.a. folgende Aussagen:
-
„Am meisten hat mich
immer gestört, daß man als junger Deutscher nicht selbstbewußt auftreten kann,
ohne heftigen öffentlichen Widerstand hervorzurufen.“
-
„... der Versuch, eine
Normalisierung des Verhältnisses der Deutschen zu ihrer Vergangenheit zu
verhindern ...“
Was
am Wunsch nach einem normalen Verhältnis zur eigenen Vergangenheit oder der
Forderung nach einer selbstbewußten Nation verfassungsfeindlich sein soll,
bleibt ebenfalls ein „Staatsgeheimnis“ der NRW-Schlapphüte.
Ganz
schlimm auch - die Kritik an der Globalisierung:
-
„’Multikulturelle
Gesellschaften‘ sollen nach und nach die europäischen Nationalstaaten ersetzen.“
-
„Jede Stimme für pro Köln
ist eine Absage an Großmoscheepläne, Multi-Kulti-Exzesse, Rede- und
Denkverbote.“
-
„Für viele Deutsche ...
ist pro Köln zur letzten Hoffnung im Kampf gegen soziale Ungerechtigkeiten und
Überfremdung geworden.“
Wobei sich hier schon die Frage stellt, was die protokollierten Aussagen im
einzelnen eigentlich mit der Globalisierung zu tun haben ....
Aber
diesem behördlichen Unfug wird beim Vorwurf der „Verunglimpfung von
Institutionen und Funktionsträgern des demokratischen Rechtsstaates“ die Krone
aufgesetzt ist. Staatsgefährdend sind nach Ansicht des NRW-Verfassungsschutzes
folgende Aussagen:
-
„Das Handeln der
etablierten Parteien ist absolut verantwortungslos ... Selbst obskurste
Multi-Kulti-Projekte werden finanziert.“
-
„... wie weit sich die
gesamte verfilzte, etablierte politische Klasse der Domstadt von der eigenen
Bevölkerung entfernt hat.“
-
„Die Sitzung nahm einen
skandalösen Verlauf. Die verfilzte Klüngelfraktionsriege aus CDU, FDP, SPD und
Grünen ließ endgültig ihre demokratiefeindliche Maske fallen.“
Damit wird klar, um was es dem Verfassungsschutz bei der Beobachtung von pro
Köln wirklich geht: Die etablierten Parteien sollen vor Kritik geschützt werden.
CDU, SPD, FDP, und Grüne werden mit dem „demokratischen Rechtsstaat“
gleichgesetzt – was für eine Anmaßung! Dies ist nichts anderes als eine moderne
Variante der „Majestätsbeleidigung“, wobei der „Verfassungsschutz“ zur
politischen Konkurrenzabwehr instrumentalisiert wird.
Einen weiteren Effekt dieser staatlichen Diskriminierung führt der
„Verfassungsschutz“ selbst in seiner Dokumentation auf – allerdings als
zusätzliche, angeblich verfassungsfeindliche pro-Köln-Äußerung im Zusammenhang
mit der Moscheebau-Debatte:
„Jeder Anwohner, der Bedenken gegen den Moscheebau vorträgt, wird von den
Altparteien entweder als Ausländerfeind oder gar als potentieller
Rechtsextremist beschimpft. Diese gezielten Diffamierungen sollen jede sachliche
Diskussion über das fragwürdige Objekt unmöglich machen.“
Obwohl jeder Kölner weiß, daß es in der Realität genauso ist, meint der
NRW-„Verfassungsschutz“, diese Aussage als staatsgefährdend brandmarken zu
müssen.
Genau in dieser Manier schwadroniert der Verfassungsschutz auf 30 Seiten über
die angebliche Verfassungsfeindlichkeit von pro Köln. Und als Belege müssen die
vorgestellten pro-Köln-Zitate herhalten – wie armselig und einfallslos!
Abschließend soll deshalb noch einmal der pro-Köln-Stadtrat Manfred Rouhs zu
Wort kommen, dessen nachfolgendes Zitat in der Verfassungsschutz-Dokumentation
ebenfalls als Beleg für das böse „Wesen“ von pro Köln aufgeführt wird:
„Der
NRW-‚Verfassungsschutzbericht‘ 2004 versucht in windigen Formulierungen,
Gemeinsamkeiten zu suggerieren, die es nicht gibt. Selbstverständlich kann die
umstrittene Behörde für ihre vagen Verdächtigungen Roß und Reiter nicht
benennen. Rechtsextreme Inhalte sind mit dem freiheitlichen und demokratischen
politischem Bekenntnis der Bürgerbewegung pro Köln nicht zu vereinbaren.“
|