22.
September 2005:
OB Schramma rügt rechtswidriges Verhalten:
Sondersitzung in
Chorweiler
Pro Köln fordert
Rücktritt von Bezirksbürgermeister Lierenfeld
Der offene
Rechtsbruch des Chorweiler Bezirksbürgermeisters Hans Heinrich
Lierenfeld (CDU) zieht umfangreiche Konsequenzen nach sich: Der
von Lierenfeld rechtswidrig unterschlagene pro-Köln-Antrag zum
Schulzentrum Pesch muß jetzt in einer Sondersitzung im Oktober
behandelt werden.
Lierenfeld selbst wurde von Oberbürgermeister Fritz
Schramma schriftlich wegen seines Rechtsbruchs gemaßregelt und auf
die Konsequenzen hingewiesen. Der Vorsitzende der Bürgerbewegung
pro Köln, Rechtsanwalt Markus Beisicht, fordert angesichts dieses
Skandals den unverzüglichen Rücktritt von Bezirksbürgermeister
Lierenfeld.
Zur
Erinnerung: Bezirksbürgermeister Lierenfeld hatte zur letzten Sitzung der
Bezirksvertretung Chorweiler rechtswidrig einen pro-Köln-Antrag nicht auf die
Tagesordnung gesetzt, in dem die Ausgliederung der Konrad-Adenauer-Hauptschule
aus dem Schulzentrum Pesch gefordert wurde. Die Eltern vieler Schüler hatten
sich im Vorfeld über die massiven, teils gewaltsamen Konflikte zwischen den
Schülern beschwert und sogar eine Unterschriftenaktion für die Trennung der
Lehreinrichtungen gestartet. Dabei wäre es dann am praktikabelsten, die kleinere
Hauptschule auszulagern.
Dieses Ansinnen hat Bezirksbürgermeister
Lierenfeld anscheinend dazu veranlaßt, jegliche demokratischen Spielregeln über
Bord zu werfen. Eigenmächtig verweigerte er die Aufnahme des Antrags in die
Tagesordnung. Lierenfeld ignorierte bei seinem Amoklauf sogar direkte
Anweisungen der Bezirksregierung und des Oberbürgermeisters, die ihn vor der
Sitzung aufforderten, den pro-Köln-Antrag doch noch aufzunehmen. In der
„Beanstandung“ von Oberbürgermeister Schramma liest sich das so:
„Mit Schreiben vom 12.09.2005 hatte ich Ihnen
unter Hinweis auf §§ 48 Abs.1, 36 Abs. 5 GO NRW aufgegeben, den form- und
fristgerecht eingereichten Vorschlag der Antragssteller auf die Tagesordnung der
Sitzung der Bezirksvertretung am selben Tag zu nehmen, da Sie hierzu gesetzlich
verpflichtet sind.“
Und weiter wird Lierenfeld belehrt:
„Allein die Bezirksvertretung kann
entscheiden, in welcher Weise mit einer Angelegenheit zu verfahren ist. Den
Antragsstellern muss dabei die Möglichkeit gegeben werden, den
Beratungsgegenstand zu erläutern“.
Zu den Folgen dieses absolut undemokratischen
und rechtswidrigen Vorgehens äußert sich Oberbürgermeister Schramma in seinem
Schreiben wie folgt:
„... hiermit beanstande ich den mehrheitlich
gefaßten Beschluß der Bezirksvertretung Chorweiler aus der Sitzung vom
12.09.2005, mit dem die Erweiterung der Tagesordnung abgelehnt und der form- und
fristgerecht eingereichte Antrag der Fraktion pro Köln in der BV Chorweiler
endgültig nicht auf die Tagesordnung der Sitzung genommen wurde. Zudem weise ich
Sie darauf hin, daß die Nichtaufnahme des Antrags in die mit der Einladung
verschickte Tagesordnung rechtswidrig war ... Ich fordere Sie auf, den Antrag
auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung zu setzen, ohne
daß es einer erneuten Antragsstellung bedarf ... Sofern die Antragsteller eine
Einberufung einer außerordentlichen Sitzung geltend machen, sind die
Anforderungen des § 47 Abs. 1 Satz 4 GO NRW zu beachten.“
Gemäß dieser Rechtsvorschrift wird die
Fraktion pro Köln in der BV Chorweiler im Oktober eine Sondersitzung der
Bezirksvertretung beantragen. Denn es kann nicht sein, daß aufgrund des
rechtswidrigen Verhaltens von Bezirksbürgermeister Lierenfeld die Lösung der
Probleme am Schulzentrum Pesch um Monate verschoben und die geplante
Beratungsfolge in den städtischen Gremien über den Haufen geworfen wird.
Der
pro-Köln-Vorsitzende, Rechtsanwalt Markus Beisicht, fordert wegen dieser
schwerwiegenden Vorwürfe zudem den unverzüglichen Rücktritt von
Bezirksbürgermeister Lierenfeld:
„Es erscheint
unglaublich, daß ein demokratisch gewählter Repräsentant des Bezirkes Chorweiler
schriftlich über solch grundlegende demokratische Regeln aufgeklärt werden muß.
Hans Heinrich Lierenfeld hat offensichtlich seine Stellung als Sitzungsleiter
mißbraucht, um eine ihm unliebsame oppositionelle Gruppierung zu diskriminieren.
Das Rechtsverständnis von Herrn Lierenfeld ist völlig indiskutabel. Dies wird
auch eindrucksvoll in dem offiziellen Schreiben von Oberbürgermeister Fritz
Schramma dokumentiert. Bezirksbürgermeister Lierenfeld muß deswegen endlich
Konsequenzen ziehen und die Verantwortung für sein skandalöses Verhalten
übernehmen. Als Sitzungsleiter der Bezirksvertretung Chorweiler hat er sich
selbst disqualifiziert. Herr Lierenfeld, treten Sie zurück!“
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