|
29. Oktober 2004:
Stadtspitze mauert sich ein
Als offensichtliche Reaktion auf den Wahlerfolg der
Bürgerbewegung pro Köln bei der Kommunalwahl wollen die alten politischen
Kräfte in der Domstadt das politische Gewicht des Stadtrates künftig kleiner
machen. Oberbürgermeister Fritz Schramma hat eine Neufassung der
Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen ausarbeiten lassen, die
den Verdacht nahelegt, er und die ihn tragenden Parteien im Rathaus würden
künftig am liebsten gar keine öffentlichen Sitzungen der kommunalen Gremien
mehr durchführen, sondern die Geschicke der Stadt komplett aus dem
Hinterzimmer heraus lenken. Die geplanten Änderung zielen auf einen
dramatischen Verlust an Öffentlichkeit und jener demokratischen Transparenz
der politischen Entscheidungsprozesse ab, um die es in Köln schon in der
Vergangenheit nicht gut bestellt war.
§ 1 Absatz 1 der Geschäftsordnung lautete bisher: „Der
Oberbürgermeister beruft den Rat in der Regel einmal im Monat ein.“ Nach den
ersten kritischen Äußerungen der Fraktion pro Köln in der Ratssitzung im
Oktober soll dagegen künftig gelten: „Der Oberbürgermeister beruft den Rat
ein, so oft es die Geschäftslage erfordert. Jedoch soll er den Rat
wenigstens alle zwei Monate einberufen.“ Die Zahl der Ratssitzungen wird
also voraussichtlich von jährlich 12 auf sechs reduziert. Eine dramatische
Zunahme der sogenannten „Dringlichkeitsentscheidungen“, mit denen Schrammas
Apparat erst einmal Fakten schaffen kann, die er sich dann nachträglich von
CDU und SPD genehmigen läßt, wird die absehbare Folge dieser Veränderung im
Tagungsrhythmus des Rates sein. Das kommt einer antidemokratischen
Notstandsregelung gleich. Selbstverständlich werden sich die
Verantwortlichen bei CDU und SPD vor jeder „Dringlichkeitsentscheidung“
kurzschließen, um sicher zu stellen, daß die jeweilige Regelung, die für die
Stadt rechtsverbindlich ist und ohne erheblichen wirtschaftlichen Schaden
für den Steuerzahler vom Rat sowieso nicht mehr aufgehoben werden kann,
nachträglich tatsächlich eine Mehrheit findet. Offensichtlich ist aber, daß
die diesbezüglichen Kommunikationswege von inoffizieller Natur sein werden:
Telefonate der Angehörigen des „inneren Zirkels“ und Hinterzimmer-Treffen
der Fraktions-Vertreter von CDU, SPD, Grünen und FDP - unter Ausschluß von
pro Köln – werden dabei absehbar die Hauptrolle spielen. Offizielle
Fraktionsvorsitzenden-Besprechungen, wie sie früher regelmäßig stattfanden
und in der Gemeindeordnung ausdrücklich vorgesehen sind, gibt es nicht mehr.
Zumindest hat in der neuen Ratsperiode bislang noch keine einzige
Fraktionsvorsitzenden-Besprechung stattgefunden.
In den wenigen Ratssitzungen, die noch durchgeführt
werden, wird es kaum noch etwas zu besprechen, geschweige denn zu
diskutieren geben. Die wesentlichen Entscheidungen werden offensichtlich
unter Ausschluß der Öffentlichkeit und jeglicher Kontroll-Gremien außerhalb
des Rates gefällt. Folgerichtig will Schramma die Redezeiten im Rat und in
den Bezirksvertretungen generell auf drei Minuten begrenzen lassen. Jede
Kritik, die pro Köln artikulieren will, muß also ins Korsett einer
Stellungnahme von 180 Sekunden Dauer gepreßt werden.
Wenn die Stadtspitze in dieser Situation irgend etwas
überhaupt nicht brauchen kann, dann sind es Menschen, die dumme Fragen
stellen. Das Recht der Fraktionen, Anfragen an die Verwaltung zu richten,
ist indessen landesweit ausdrücklich gesetzlich verankert und kann deshalb
auf kommunaler Ebene nicht völlig ausgehebelt werden. Es soll aber in Köln
stark beschnitten werden. Bislang sah § 4 Absatz 3 der Geschäftsordnung vor:
„Für jede Ratssitzung sollen pro Fraktion oder einzelnem Ratsmitglied nicht
mehr als drei Anfragen mit jeweils höchstens fünf Unterfragen gestellt
werden.“ Da es sich um eine Soll-Regelung handelt, sind danach also auch
mehr als drei Anfragen pro Ratssitzung möglich. Künftig dagegen soll gelten:
„Für jede Ratssitzung können pro Fraktion oder einzelnem Ratsmitglied nicht
mehr als zwei Anfragen mit jeweils höchstens fünf Unterfragen gestellt
werden. Über Ausnahmen von dieser Regelung entscheidet der Rat.“ Das heißt:
Die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP können sich per
Mehrheitsbeschluß so viele Anfragen genehmigen, wie sie stellen wollen,
während die Fraktion pro Köln pro Ratssitzung höchstens zwei Anfragen
stellen darf.
Selbstverständlich hat pro Köln aus obrigkeitlicher
Sicht auch in den Aufsichtsräten der städtischen Unternehmen nichts zu
suchen bzw. herumzuschnüffeln. Wo die Zahl der Aufsichtsrats-Mitglieder für
den Ausschluß der Fraktion pro Köln zu groß ist, also nicht paßt, wird sie
passend gemacht. Alle Kontroll-Gremien sollen der aus dem Wahlergebnis
resultierenden veränderten Interessenlage der Stadtspitze angepaßt werden.
Die Regelungen, die mit der neuen Geschäftsordnung
getroffen werden sollen, können pro Köln nicht aufhalten. Für die
Bürgerbewegung ist die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern der
Domstadt wichtiger als die unmittelbare Konfrontation mit den alten
politischen Kräften im Rat und in den Bezirksvertretungen. Die neue
Geschäftsordnung versinnbildlicht die Wagenburg-Mentalität des
Establishments unserer Stadt. Dieser Zirkel von demokratiefeindlichen
Hinterzimmer-Strategen versucht, sich immer mehr der öffentlichen Kontrolle
zu entziehen und immer weniger demokratische Spielregeln gelten zu lassen.
Er wird von den Bürgerinnen und Bürgern der Domstadt dafür die Quittung
bekommen!
|