Der Neven-DuMont-Verlag
hat es in Zukunft zu unterlassen, in Bezug auf den
Anti-Islamisierungskongreß der Bürgerbewegung pro Köln e.V. zu behaupten,
dieser finde nicht auf dem Roncalliplatz statt. Dies entschied das
Kölner Landgericht gestern im Wege der einstweiligen Verfügung auf Antrag
von pro Köln. Für den Fall einer Zuwiderhandlung wurde ein Ordnungsgeld
von bis zu 250.000 Euro angedroht.
Pro NRW hatte am 23.06. in einer
Presseerklärung mitgeteilt, daß die Pro-Bewegung sich auf den Kölner
Roncalliplatz als Ort der zentralen Großkundgebung am 20.09.2008 festgelegt
habe. Daraufhin hatte der „Kölner Stadt-Anzeiger“ gemeldet
„Keine Demo auf den Roncalliplatz“.
Da die Kundgebung von pro Köln
auf dem Roncalliplatz angemeldet worden war und nur ein Verbot der Polizei
bewirken könnte, daß diese nicht stattfinden kann, steht der Ort der
Veranstaltung entgegen der Auffassung des DuMont-Konzerns fest. Bei der Äußerung
des „Stadtanzeigers“ handelt es sich folglich um eine falsche
Tatsachenbehauptung, die dieser nun nicht mehr aufstellen darf.