Unfaßbar: Erdinc S., der vor gut einem Jahr den Familienvater Waldemar W.
vor den Augen seiner vier Kinder in Köln-Ostheim halb tot geschlagen hat,
verließ gestern als freier Mann den Gerichtssaal des Kölner Landgerichtes.
Der Jugendrichter Hans-Werner Riehe (55) sah keine Veranlassung, eine
Haftstrafe bzw. überhaupt eine Strafe zu verhängen! Riehe beließ es
lediglich bei der Feststellung der Schuld, einer zweijährigen
„Beobachtung“ durch einen Bewährungshelfer und ein
Anti-Aggressionstraining.
Das Opfer
Waldemar W. hat dagegen „lebenslänglich“ im wahrsten Sinne des Wortes: Denn nach
dem mehrmonatigen Koma durch die brutale Prügelattacke wurden bei Waldemar W.
dauerhafte Hirnschädigungen festgestellt. Das Leben von Waldemar W. ist
ruiniert, seine Familie hat ihn inzwischen verlassen und er bleibt Invalide. Der
Urteilsspruch von gestern hat dem Opfer nun auch noch seine Würde geraubt:
Obwohl sich der Intensivtäter Erdinc S. noch nicht einmal bei Waldemar W.
entschuldigt hat („Das geht gegen meine Ehre“), sah der Jugendrichter Riehe
„keine schädliche Neigung“ bei Erdinc S.!
Und in
seinem Urteil ging Jugendrichter Riehe sogar noch unter das vom Verteidiger
geforderte Strafmaß! Ungeachtet der Tatsache, daß Erdinc. S. erst eine Woche vor
seinen Koma-Schlägen wegen Raubes zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden
war! Der Opferanwalt von Waldemar W. äußerte gestern sein „blankes Entsetzen“
über dieses Urteil, die Staatsanwaltschaft will in Berufung gehen.
Die
29jährige pro-Köln-Fraktionsvorsitzende Judith Wolter erklärt dazu:
„Ich kann
das blanke Entsetzen meines Rechtsanwaltskollegen zu 100 Prozent nachvollziehen.
Was gestern im Landgericht Köln geschehen ist, ist ein Justiz-Skandal erster
Güte. Dieses Fehlurteil ist Folge der verfehlten 68er-Ideologie, die den Schutz
der Täter statt der Opfer in den Vordergrund stellt. Offenbar um so mehr, wenn
die Täter nichtdeutscher Herkunft sind.
Man stelle
sich nur einmal den umgekehrten Fall vor: Ein mehrfach vorbestrafter junger
Deutscher würde einen ausländischen Familienvater ins Koma prügeln und
anschließend noch nicht einmal eine Entschuldigung aussprechen, weil dies gegen
seine Ehre verstoßen würde. Mit Sicherheit gäbe es in einem solchen Fall –
völlig zu Recht – eine hohe Gefängnisstrafe, ohne Bewährungsfrist, ohne
Anti-Aggressionstraining, ohne ‚Paddel-Kurs“ in Südfrankreich oder sonstwo.
Der
Verrohung einiger Jugendlicher und der exzessiven Gewalt von Jugendbanden kann
man im Stil des Jugendrichters Riehe auf keinen Fall Herr werden. Hier muß ein
Umdenken in der Kölner Justiz einsetzen und es müssen deutlich härtere Strafen
ausgesprochen werden. Den nötigen Spielraum dafür bietet das Jugendstrafrecht
bereits jetzt. Und bei bestimmten Punkten muß auch über eine gesetzliche
Änderung des Jugendstrafrechtes nachgedacht werden dürfen!
Für die
Bürgerbewegung pro Köln, die sich die Bekämpfung der Gewaltkriminalität auf die
Fahnen geschrieben hat, ist dieser Justiz-Skandal deshalb auch ein Politikum.
Wir werden das Thema in einer großen Kampagne im Stadtbezirk Kalk aufgreifen und
zur Sprache bringen. Alle Bürger dieses Stadtbezirkes werden die Gelegenheit
bekommen, ihren Unmut über diese falsche Justizpolitik zu äußern und schärfere
Strafen zu fordern!“