Streit ums Butterbrot
Kürzlich in einem Köln-Ehrenfelder
Kindergarten: Eine Mutter ohne Migrationshintergrund wird von der
Gruppenleiterin ihres Kindes zum Gespräch gebeten. Gespannt, um was es sich
handeln würde, erschien die Mutter zum vereinbarten Termin. Was man bloß von ihr
wolle, dachte sich die besorgte Mutter?
Die Erzieherin kam direkt zur Sache, es ginge
um ihr Kind und genauer gesagt um den Belag des Butterbrotes. Zukünftig solle es
die Mutter unterlassen, ihrem Nachwuchs politisch bzw. islamisch unkorrekten
Belag auf’s Brot zu legen. Dies gelte insbesondere für die von ihrem Sohn so
geliebte Salami-Wurst!
Nach verdutztem Schweigen legte die
Erzieherin nach: Ob sie denn nicht wisse, daß Muslime keine Nahrungsmittel, die
vom Schwein ihren Ursprung haben, verzehren dürfen,
und daß diese sich provoziert fühlen würden,
wenn einheimische Kinder Wurstwaren essen, die nicht islamkonform sind? Sie, die
Erzieherin, müsse zukünftig auf Unterlassen bestehen!
Ersatzweise empfahl die Pädagogin,
Käseprodukte auf’s Pausenbrot zu legen.
Die verärgerte Mutter erwiderte: Mein Kind
ißt, was ihm schmeckt, unabhängig von der Frage, ob Muslime deshalb beleidigt
sein könnten!
Da es zu keiner Einigung kam, hat sie ihr
Kind aus dem Kindergarten abgemeldet.
Der Vorfall wurde der pro-Köln-Fraktion im
Ehrenfelder Rathaus geschildert, und diese wird den Fall im Jugendhilfeausschuß
des Rates der Stadt Köln zum Thema machen und von der Stadtverwaltung verlangen,
daß sich solche Vorfälle in den Kindergärten der Stadt Köln nicht wiederholen.
Dazu sagt der Vorsitzende der Ehrenfelder
pro-Köln-Fraktion, Jörg Uckermann: „Jeder kann essen, was er will, ohne vorher
zu fragen ob er dadurch möglicherweise religiöse Gefühle anderer Menschen
verletzt. Dies ist unser aller gutes Recht! Wehret den Anfängen - Integration
setzt die Bereitschaft zur Anpassung voraus! Und zwar an unser deutschen Sitten
und Gebräuche.“
Übrigens: Letzte Woche mußte in der angeblich
laizistischen Türkei der letzte Schweinemetzger von Istanbul schließen. Ihm
wurde die Ausübung seines Gewerbes verboten, weil sie mit dem Islam nicht zu
vereinbaren ist.