Gegen die Bagatellisierung von
Gewaltkriminalität – für härtere und gerechtere Strafen
Das Urteil gegen den „Koma-Schläger“ ist
erst wenige Tage alt, und schon hält eine Welle der Empörung gegen diesen
„Justizskandal“ Einzug. Der als Intensivtäter eingestufte Erdinc S. hatte an
Weiberfastnacht 2007 den Familienvater Waldemar W. vor den Augen seiner vier
Kinder aus nichtigem Grund derart geschlagen, daß er eine Schädelfraktur
davontrug und vier Wochen im Koma lag. Die Ärzte bescheinigen ihm, daß er ein
Leben lang an den Folgen dieser verabscheuungswürdigen Tat leiden werde.
In dem Prozeß gegen den Gewaltkriminellen
zeigte dieser wohl nur bedingt Einsicht und stellte seine Tat als Unfall dar.
Allerdings widerspreche es seinem doch sehr zweifelhaften Ehrbegriff, sich bei
dem Opfer zu entschuldigen. Das Gericht überging den völlig gerechtfertigten
Antrag der Staatsanwaltschaft, Erdinc S. zu einer Jugendstrafe von dreieinhalb
Jahren zu verurteilen und verhängte lediglich einen Schuldspruch nach § 27
Jugendgerichtsgesetz (JGG), der für den Verurteilten – abgesehen von einem
Antiaggressionstraining im Sinne der üblichen Kuschelpädagogik – keine spürbare
Sanktion beinhaltet.
Es ist wieder einmal bezeichnend, daß der
Täter zum Opfer stilisiert wird, während das wahre Opfer auf der Strecke bleibt.
Dies scheint jedenfalls immer dann der Fall zu sein, wenn der Täter einen
Migrationshintergrund aufweist. Eins dürfte klar sein: Im umgekehrten Fall wäre
der deutsche Täter, der ein ausländisches Opfer derart traktiert hätte, mit an
Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit aller Härte des Gesetzes bestraft
worden, zumal sofort von einer fremdenfeindlich motivierten Tat ausgegangen
worden wäre, die Diskussionen in allen politischen Gremien nebst Lichterketten
etc. ausgelöst hätte. Über das arme Opfer Waldemar W. spricht indessen niemand,
Lichterketten gegen diese menschenverachtende Tat sind nirgends zu erblicken.
Das Urteil wird letztlich die falschen
Signale senden. Wenn Gewaltkriminalität mit keinerlei spürbarer Sanktion
geahndet wird, wird dies vom Täter und potentiellen Nachahmern schnell als
„Freispruch“ gewertet und als „Freibrief“ angesehen, das bisherige Verhalten
weiter fortzusetzen. Das JGG kennt vielfältige Sanktionsmodelle, diese müssen
jedoch konsequent angewendet werden.
Es ist an der Zeit, diesen Tätern Einhalt zu
gebieten und ihnen klar zu machen, daß der Staat solche Taten nicht hinnehmen
wird. Schluß mit falscher Toleranz und Kuschelpädagogik! Die Bürgerbewegung pro
Köln gibt Ihnen deshalb online die Gelegenheit, gegen den Strafverzicht im Fall
Erdinc S. zu protestieren. Bitte klicken Sie hier!