Das Kölner
Arbeitsgericht hat das Heilig-Geist-Krankenhaus in Longerich dazu
verurteilt, eine muslimische Krankenschwester weiter zu beschäftigen, die
mit dem Kopftuch zur Arbeit erscheint. Offenbar urteilt die Kölner
Justiz in multi-kulturell sensiblen Fragen immer abenteuerlicher. Manche
Richter scheinen durch eine öffentliche Agitation, die jeden des Rassismus
und der Menschenverachtung bezichtigt, der seinen Verstand noch nicht bei
den Gralshütern der political correctness abgegeben hat, eingeschüchtert
zu sein. Anders ist wohl kaum zu erklären, warum einer christlichen
Einrichtung – das Krankenhaus wird vom Orden der Cellitinnen getragen –
per Gerichtsurteil aufgezwungen wird, Personal zu beschäftigen, das sich
in einer betont islamischen Art und Weise kleidet, die kürzlich erst in
der Türkei für Studentinnen im universitären Betrieb für unzulässig
erklärt worden ist.
Niemand würde den Moslems in
ihren Ländern zumuten, in einer islamischen Einrichtung eine Europäerin zu
beschäftigen, die ihre Haare offen trägt und am Arbeitsplatz viel Haut zeigt.
Der Versuch, etwas anderes gerichtlich durchzusetzen, dürfte in Saudi Arabien
oder in Ägypten wohl auf unfriedliche Art und Weise scheitern. Umgekehrt aber
sollen in einem gerade christlichen Krankenhaus in Köln, für dessen Unterhalt
neben den Krankenkassen die Kirche aufkommt, die Patienten gegen den Willen der
Krankenhausleitung von Krankenschwestern betreut werden, die ein islamisches
Kopftuch tragen.
Einziger Lichtblick: Das
Gerichtsurteil gibt einen Hinweis darauf, wie in Zukunft christliche
Einrichtungen wie z.B. Krankenhäuser, Altersheime und Kindergärten die
islamische Mission im eigenen Betrieb verhindern können. Sie müssen im
Arbeitsvertrag eine Dienstkleidung vorschreiben. Die Kirche sollte nun rasch
handeln, um von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen!