Der lasche Umgang der
Justiz mit Verbrechern, eine eingeschüchterte Polizei, die in bestimmten
multi-kulturellen Problemvierteln den Kampf um die Verteidigung von Recht und
Gesetz aufgegeben zu haben scheint, vor allem aber Politiker, die sich
weigern, das Problem der ausufernden Gewaltkriminalität auf die Tagesordnung
der öffentlichen Diskussion zu setzen, schaffen für Straftäter ein Klima, in
dem sie mit großem Selbstbewußtsein vor den Richter und die Öffentlichkeit
treten können. Das wurde gestern auch beim Prozeßauftakt um den
„Komaschläger“ von Ostheim und die Jugendgang „The New Generation of
Gernsheimer“ sichtbar.
Wenden wir uns zunächst dem
Opfer zu. Waldemar S. hatte, bevor er in Ostheim zusammengeschlagen wurde, eine
Feier früher verlassen, weil er am nächsten Tag pünktlich zu einem
Vorstellungsgespräch erscheinen wollte. Er war mit den vier Kindern seiner
damaligen Lebensgefährtin unterwegs, die mit ansehen mußten, wie er ins Koma
geprügelt wurde. Der „Kölner Stadt-Anzeiger“ beschreibt heute treffend, was aus
dem Arbeitslosen geworden ist:
„Mit apathischer Miene sitzt der
ehemalige Ford-Vorarbeiter seiner Schwester gegenüber und sagt kein Wort. Die
Folgen des Überfalls haben Waldemar S. gezeichnet, er ist ein gebrochener Mann.
Nach Einschätzungen seiner Ärzte wird S. ‚nie wieder richtig gesund’; er hatte
nach dem Überfall vier Wochen im Koma gelegen. In den medizinischen Gutachten
ist von ‚hirnorganischen Dauerschäden’ die Rede. ‚Mein Mandant hat kein
Gedächtnis mehr. Er weiß nichts mehr, kann sich an nicht das Geringste erinnern,
er hat alles vergessen’, beschreibt Anwalt Bernd Neunzig ‚die Katastrophe eines
zerstörten Lebens’. Entsprechend kurz ist der Zeugenauftritt des Opfers,
Waldemar S. kann zum Ablauf des Geschehens nichts Erhellendes beitragen.“
Der jetzt 18jährige mutmaßliche
Haupttäter, dem die Presse das Pseudonym Erdinc S. gegeben hat, hielt es bislang
nicht für nötig, sich mit einem Wort des Bedauerns an sein Opfer zu wenden. Das
kann man allerdings auch positiv deuten: Er erspart allen Beteiligten damit
zumindest einen Akt der Heuchelei. Sein Auftritt vor Gericht hinterläßt
jedenfalls nicht den Eindruck, daß eine Äußerung wie z.B. „Es tut mir Leid!“ aus
seinem Mund eventuell ehrlich gemeint sein könnte. Erdinc S. ist der Größe, ihm
und der Gang, den „Gernsheimern“ der „neuen Generation“, gehört die Straße!
Der einer ausländerfeindlichen
Tendenz gewiß unverdächtige „Stadt-Anzeiger“ beschreibt den Auftritt des S. vor
Gericht sehr treffend:
„Gepflegtes Äußeres, athletische
Figur, wacher Blick - so nimmt Erdinc S. im Gerichtssaal Platz und gibt dem
Vernehmen nach zu Prozeßbeginn seine Sicht des Geschehensablaufes wieder:
Keineswegs sei es so gewesen, daß er Waldemar W. (44) an Weiberfastnacht 2007
mit einem gezielten Fausthieb so schwer verletzte, daß dieser mit dem Kopf gegen
eine Telefonzelle fiel und bewußtlos zu Boden ging. Vielmehr sei das Ganze ein
‚Unglücksfall’, der ihm leid tue, denn eigentlich habe er nur ‚einen Streit
zwischen den anderen schlichten wollen’. Er, S., habe das Opfer wohl eher
‚geschubst’ und auch habe er nicht mit der Faust, sondern ‚nur’ mit der bloßen
Hand eine Ohrfeige ausgeteilt. Geschlagen oder geschubst, geschlichtet oder
angegriffen - die Versionen über den Tatablauf gehen offensichtlich auseinander.
In dem auf drei Tage angesetzten Prozeß mit mehr als 30 Zeugen ist also noch
erhebliche Aufklärungsarbeit angesagt.“
In der Cafeteria wird nach der
Vernehmung getuschelt. Ein Ostheimer Bürger glaubt Erdinc S. kein Wort und macht
einen Vorschlag, wie mit ihm verfahren werden sollte: „Einsperren und den
Schlüssel wegwerfen!“
Die Justiz dagegen geht
rücksichtsvoll mit dem Tatverdächtigen um, dessen Name nicht öffentlich
bekanntgegeben, sondern nur mit den Initialen abgekürzt wird. Weil er zur
Tatzeit noch nicht volljährig war, findet die Verhandlung unter Ausschluß der
Öffentlichkeit vor einem Jugendrichter statt. Daß er dem Opfer nach
Polizeiangaben 50 Euro geraubt hat, dürfte seine Argumentation, er habe
lediglich einen Streit schlichten wollen, allerdings nicht unbedingt als
glaubwürdig erscheinen lassen.
Justizkenner prognostizieren,
Erdinc S. habe gute Chancen, mit ein paar Sozialstunden davon zu kommen. Da sich
Waldemar S. an den Vorgang nicht mehr erinnern kann und S. die Tat bestreitet,
müssen die vier Kinder als Zeugen vernommen werden. Ihnen bleibt nichts erspart!
Pro Köln sagt klipp und klar:
Erdinc S. und Seinesgleichen müssen mit der vollen Härte des Gesetzes bestraft
werden. Die einzige Sprache, die dieser Menschenschlag versteht, ist Härte!
Angesichts der dramatischen Folgen der Tat laufen Milde und Verständnis (=
Sozialstunden statt Knast) auf eine unverdiente Verhöhnung des Opfers hinaus und
laden Nachahmungstäter regelrecht ein. Wer jetzt fordert: „Wehret den
Anfängen!“, der verharmlost die Situation. Denn das Ausufern der
Gewaltkriminalität ist in Köln bereits viel zu weit fortgeschritten, als daß da
noch von Anfängen die Rede sein könnte. Es gilt längst, einen Flächenbrand
einzudämmen!