Im Zusammenhang mit dem
Ausschluß des pro-Köln-Fraktionsvorsitzenden Jörg Uckermann von der
letzten Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld steht pro Köln und der
Stadt ein langer Prozeß vor dem Verwaltungsgericht Köln bevor. Denn
das Verwaltungsgericht hat es abgelehnt, die Sitzungsbeschlüsse per
Einstweiliger Verfügung aufzuheben und den Ausschluß von Uckermann für
rechtswidrig zu erklären. Der Sachverhalt lasse sich im Rahmen einer
summarischen Prüfung nicht klären, argumentieren die Richter. Stattdessen
wird nun um den Vorgang in der Hauptsache verhandelt. Und das kann dauern.
Die Bezirksvertretungssitzung am
16. Juni 2008 fand in einer völlig aufgeheizten Stimmung statt. Der
Sitzungsleiter Bezirksbürgermeister Wirges war mit seiner Aufgabe, die Sitzung
ruhig, korrekt und sachlich gemäß den Vorgaben der Geschäftsordnung zu leiten,
offenbar völlig überfordert. Sein Verhalten zielte stattdessen von Anfang darauf
ab, den mißliebigen Vorsitzenden der Fraktion pro Köln so schnell wie irgend
möglich von der Sitzung auszuschließen. Der Antragsteller wurde schon
unmittelbar nach Sitzungsbeginn sowohl von Sitzungsteilnehmern anderer
Fraktionen als auch aus dem Publikum übelst beschimpft und unter anderem als
Gewalttäter, Schläger bzw. Mitglied einer Schlägerbande beleidigt, ohne daß dies
der Sitzungsleiter Wirges in irgendeiner Art und Weise beanstandete. Der
Antragsgegner war für die übrigen Sitzungsteilnehmer regelrecht „Freiwild“, über
ihn konnte man ungestraft sagen, was man wollte.
Die Bezirksvertreterin Reinhardt
behauptete, daß pro-Köln-Männer sich als „Schlägerbande“ herausgestellt hätten.
Auch dies ließ der Sitzungsleiter völlig unbeanstandet stehen.
Es hat also gegenüber Jörg
Uckermann eine Reihe von beleidigenden bzw. ungebührlichen Äußerungen gegeben,
ohne daß der Sitzungsleiter hiergegen Einspruch erhoben hat.
Wenige Tage zuvor hatte in der
Bezirksvertretung Ehrenfeld die Bürgeranhörung der Ehrenfelder pro Köln-Fraktion
zum Thema Großmoscheebau in Ehrenfeld stattgefunden, die von
linksextremistischen Gegendemonstranten massiv gestört worden war. So wurde u.a.
der Eingang blockiert. Besucher wurden bespuckt und am Zutritt zur Versammlung
gehindert. Es fanden diverse Rangeleien zwischen den Gegendemonstranten und
Beamten der Schutzpolizei statt. Gewalttätigkeiten seitens Jörg Uckermann sowie
anderer pro Köln-Funktionäre hat es hingegen zu keinem Zeitpunkt gegeben.
Der gesamte Verlauf der
Veranstaltung sowie sämtliche Auseinandersetzungen wurden penibel durch
Videoaufnahmen dokumentiert. Auch aus diesen zwischenzeitlich im Internet
veröffentlichten Videoaufnahmen ergibt sich eindeutig, daß weder der
Antragsteller noch ein anderer pro Köln-Funktionär an diesem Tage irgendwelche
Gewalttaten begangen hat.
Es ist daher völlig verständlich
und nachvollziehbar, daß sich Jörg Uckermann darüber aufgeregt hat, wenn im
Rahmen der aktuellen Stunde ehrverletzende Behauptungen - teilweise wider
besseren Wissens – vorgetragen wurden, wie „er habe Gewalttaten begangen“ bzw.
„er sei ein Mitglied einer Schlägerbande“.
In Anbetracht der geschilderten
Umstände der pro Köln-Veranstaltung ist es mehr als verständlich, daß sich der
Antragsteller über solche Bemerkungen aufgeregt hat.
Im Rahmen einer aktuellen Stunde
kam es dann nach dem Wortbeitrag des Antragstellers zu lautstarken Protesten aus
dem Publikum. Es saßen dort überwiegend Sympathisanten der linksextremen Szene
aus dem Umfeld der Antifa. Diese pöbelten lautstark herum, ohne daß der
Sitzungsleiter Wirges in irgendeiner Art eingriff. Dieser forderte dann völlig
überraschend ihm bekannte pro Köln-Sympathisanten auf, die die Sitzung in
keinerlei Hinsicht gestört hatten, den Sitzungssaal zu verlassen. Hiergegen
protestierte der Antragsteller. Er sprach von „Lächerlichmachen von
Demokratie“ und erklärte, „es sei eine Unverschämtheit, wie der
Bezirksbürgermeister hier die Leute anpöbelt“. Hierfür bekam er sodann seitens
des Sitzungsleiters einen Ordnungsruf. Schon dieser Ordnungsruf war offenkundig
rechtswidrig. Der Antragsteller ist als Bezirksvertreter nicht in seinem
Grundrecht auf freie Meinungsäußerung eingeschränkt. Äußerungen, die ein
Bezirksvertreter, sei es innerhalb einer Bezirksvertretungssitzung oder auch in
der Öffentlichkeit, verbreitet, hat die Bezirksvertretung grundsätzlich
hinzunehmen, auch wenn die Bezirksvertretung sie in ihrer Mehrheit inhaltlich
nicht billigt. Ein Verstoß gegen seine Pflichten als Mitglied der
Bezirksvertretung Ehrenfeld kann in diesen Äußerungen des Antragstellers nicht
gesehen werden, gerade auch wenn man bedenkt, in welch aufgeheizter Atmosphäre
die gesamte Sitzung stattgefunden hat.
Es folgte sodann ein Wortbeitrag
des Leiters des Bürgeramtes Bartelt. Im Rahmen dieses Wortbeitrages kam es zu
Protesten aus dem Publikum. Der Antragsteller hat sich hieran überhaupt nicht
beteiligt. Urplötzlich brüllte der Sitzungsleiter in Richtung des Antragstellers
„zweiter Ordnungsruf, zweiter Ordnungsruf Herr Uckermann“. Einen Grund für
diesen Ordnungsruf war auch nicht zu erkennen. Offensichtlich sollte ein
Fehlverhalten des Antragstellers konstruiert werden, um ihn sodann rechtswidrig
von der weiteren Sitzungsteilnahme ausschließen zu können. Bei diesem zweiten
Ordnungsruf wurde der Antragsteller auch nicht darüber belehrt, daß er in
schwerwiegenden Fällen von der Sitzung ausgeschlossen werden kann.
Dann ergriff die
Bezirksvertreterin Reinhardt das Wort. Diese behauptete, daß es nicht sein kann,
daß wir jetzt einzeln ohne Sicherheit diesen Leuten von pro Köln ausgesetzt
sind. Dieser Behauptung ist der Tatsachenkern zu entnehmen, daß auch der
Antragsteller die körperliche Unversehrtheit von Frau Reinhardt gefährdet. Gegen
diese Verleumdung protestierte der Antragsteller mit den Worten: „Sie
Verleumderin, Sie Verleumderin“. Daraufhin erwiderte der Sitzungsleiter:
„Dritter Ordnungsruf, damit schließe ich Sie jetzt von der Beratung aus.“
In der Folgezeit wurde Jörg
Uckermann sodann von Sicherheitskräften aus dem Sitzungssaal herausgeleitet. Er
wies den Sitzungsleiter eindringlich darauf hin, daß er seinen Ausschluß aus der
Sitzung für rechtswidrig halte und versuchte, diesen davon zu überzeugen, die
Maßnahme rückgängig zu machen.
Unstreitig hat der
Sitzungsleiter Wirges den Antragsteller vorab nicht auf die Möglichkeit des
Ausschlusses aus der Sitzung hingewiesen. Sämtliche der erteilten Ordnungsrufe
waren nicht rechtmäßig. Es handelt sich um Zwischenrufe des Antragstellers, die
in einer solchen Sitzung hinzunehmen sind. Darüber hinaus waren sie allesamt von
Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt.
Der Ausschluß Uckermanns von der
Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld war deshalb rechtswidrig. Die Beschlüsse
der Bezirksvertretung Ehrenfeld aus der Sitzung vom 19. Mai 2008 sind demzufolge
nicht korrekt zustande gekommen und daher aufzuheben.
Im Mittelpunkt der Verhandlung,
die um diesen Sachverhalt jetzt beim Verwaltungsgericht ansteht, wird die
Beweisaufnahme stehen. Dafür werden Zeugen zu vernehmen sein, und der Ablauf der
streitgegenständlichen Sitzung ist genau aufzuklären.
Pro Köln hätte der Stadt diesen
Prozeß, der auf beiden Seiten auf Kosten des Steuerzahlers geführt wird, gerne
erspart. Das wäre im einstweiligen Verfügungsverfahren durchaus möglich gewesen.
Jetzt aber kommen alle Fakten detailliert auf den Tisch, was ja vielleicht für
die politische Kultur in der Domstadt auch Vorteile hat.