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19. Oktober 2005:

DuMont zahlt Vertragsstrafe an pro Köln

Der Verlag M. DuMont Schauberg hat sich heute in einem Vergleich vor dem Landgericht Köln dazu verpflichtet, an die Ratsfraktion der Bürgerbewegung pro Köln eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro 5.100 zu zahlen. Das Haus DuMont trägt außerdem sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten des Verfahrens – freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Damit hat sich der Konzern des Medien-Monopolisten von der Möglichkeit freigekauft, wegen eines Rechtsverstoßes zum Nachteil der Fraktion pro Köln, den die beklagte Seite selbst noch in dem Vergleich ausdrücklich bestreitet, verurteilt zu werden. Pro Köln kann sich ausnahmsweise einmal nicht über das umstrittene Medienhaus beklagen: Der Konzern hat sich wirklich großzügig gezeigt und für das Ende eines peinliches Rechtsstreites tief in die Portokasse gegriffen.

Dem Haus DuMont wurden seine Schlampereien zum Nachteil der Fraktion pro Köln im „Kölner Stadt-Anzeiger“ zum (kostspieligen) Verhängnis. Die DuMont-Blätter „Stadt-Anzeiger“, „Express“ und „Kölnische Rundschau“ sind stets bemüht, über pro Köln entweder gar nichts zu berichten, oder sich in böswilliger Hetze bis hin zu Extremismus-Verdächtigungen zu ergehen. Auch im Falle eines umstrittenen Grundstücksgeschäftes versuchte ein DuMont-Organ, seine Leser hinters Licht zu führen. Denn der „Stadt-Anzeiger“ verschwieg einfach, daß neben der FDP-Fraktion auch die Fraktion pro Köln gegen das streitbefangene Grundstücksgeschäft der Stadt mit dem Vater des CDU-Ratsherrn Andreas Köhler gestimmt hatte. Im Falle einer vollständigen, ordentlichen Berichterstattung hätte ja der Eindruck entstehen können, daß die Aktivitäten der Fraktion pro Köln in den städtischen Gremien für die steuerzahlenden Bürgerinnen und Bürger der Domstadt durchaus vorteilhaft sind. Wo würden wir da hinkommen?

Pro Köln ging daraufhin juristisch gegen den Verlag DuMont Schauberg vor – und der Pressekonzern knickte prompt ein! Das Verlagshaus unterschrieb eine strafbewährte Unterlassungs-Verpflichtungserklärung, in der es unter Androhung einer Vertragsstrafe versicherte, in diesem Zusammenhang in Zukunft folgendes nicht mehr zu behaupten: „Einzig die FDP stimmte gegen den Deal“.

Die Erklärung wurde aber von der Online-Redaktion des „Stadt-Anzeiger“ nicht wirklich ernst genommen. Die beschränkte sich darauf, den betreffenden Artikel auf der Internetseite www.ksta.de nicht mehr zu verlinken und ihn aus der Suchfunktion des eigenen Internet-Angebotes zu löschen. Der Artikel selbst aber blieb unter der absoluten URL unverändert im Internet stehen und war noch Tage nach Abgabe der strafbewährten Unterlassungs-Verpflichtungserklärung u.a. über die Google-News abrufbar. Pro Köln rügte dies als Verstoß gegen die abgegebene Erklärung und verlangte die Zahlung der Vertragsstrafe, die die Gegenseite ablehnte. Dadurch wurde das jetzt mit dem Vergleich abgeschlossene Verfahren nötig.

Die Fraktion pro Köln kann den Geldsegen aus DuMonts Kassen gut brauchen. Sie hat im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit ein Faltblatt herausgegeben, das die Kölner Bürger über die Einseitigkeit der hiesigen Medienlandschaft informiert. (Das Faltblatt kann über einen Klick auf die rechte Maustaste hier heruntergeladen und von der Festplatte aus geöffnet werden.) Diese Publikation wird nunmehr in sechsstelliger Auflage neu aufgelegt. Frisches Geld dafür kommt ja in kürze herein.

Pro Köln sagt höflich „danke schön“!

 

 
 
 

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