19.
Oktober 2005:
DuMont zahlt Vertragsstrafe an
pro Köln
Der Verlag M.
DuMont Schauberg hat sich heute in einem Vergleich
vor dem Landgericht Köln dazu verpflichtet, an die Ratsfraktion der
Bürgerbewegung pro Köln eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro 5.100 zu zahlen.
Das Haus DuMont trägt außerdem sämtliche Anwalts-
und Gerichtskosten des Verfahrens – freiwillig und ohne Anerkennung einer
Rechtspflicht. Damit hat sich der Konzern des Medien-Monopolisten von der
Möglichkeit freigekauft, wegen eines Rechtsverstoßes zum Nachteil der Fraktion
pro Köln, den die beklagte Seite selbst noch in dem Vergleich ausdrücklich
bestreitet, verurteilt zu werden. Pro Köln kann sich ausnahmsweise einmal nicht
über das umstrittene Medienhaus beklagen: Der Konzern hat sich wirklich
großzügig gezeigt und für das Ende eines peinliches Rechtsstreites tief in die
Portokasse gegriffen.
Dem Haus
DuMont wurden seine
Schlampereien zum Nachteil der Fraktion pro Köln im „Kölner
Stadt-Anzeiger“ zum (kostspieligen) Verhängnis. Die
DuMont-Blätter „Stadt-Anzeiger“, „Express“ und „Kölnische Rundschau“ sind
stets bemüht, über pro Köln entweder gar nichts zu berichten, oder sich in
böswilliger Hetze bis hin zu Extremismus-Verdächtigungen zu ergehen. Auch im
Falle eines umstrittenen Grundstücksgeschäftes versuchte ein
DuMont-Organ, seine Leser hinters Licht zu führen.
Denn der „Stadt-Anzeiger“ verschwieg einfach, daß neben der FDP-Fraktion auch
die Fraktion pro Köln gegen das streitbefangene Grundstücksgeschäft der Stadt
mit dem Vater des CDU-Ratsherrn Andreas Köhler gestimmt hatte. Im Falle einer
vollständigen, ordentlichen Berichterstattung hätte ja der Eindruck entstehen
können, daß die Aktivitäten der Fraktion pro Köln in den städtischen Gremien für
die steuerzahlenden Bürgerinnen und Bürger der Domstadt durchaus vorteilhaft
sind. Wo würden wir da hinkommen?
Pro Köln ging
daraufhin juristisch gegen den Verlag DuMont
Schauberg vor – und der Pressekonzern knickte prompt ein! Das Verlagshaus
unterschrieb eine strafbewährte Unterlassungs-Verpflichtungserklärung, in der es
unter Androhung einer Vertragsstrafe versicherte, in diesem Zusammenhang in
Zukunft folgendes nicht mehr zu behaupten: „Einzig die FDP stimmte gegen den
Deal“.
Die Erklärung wurde
aber von der Online-Redaktion des „Stadt-Anzeiger“ nicht wirklich ernst
genommen. Die beschränkte sich darauf, den betreffenden Artikel auf der
Internetseite www.ksta.de nicht mehr zu verlinken
und ihn aus der Suchfunktion des eigenen Internet-Angebotes zu löschen. Der
Artikel selbst aber blieb unter der absoluten URL unverändert im Internet stehen
und war noch Tage nach Abgabe der strafbewährten
Unterlassungs-Verpflichtungserklärung u.a. über die
Google-News abrufbar. Pro Köln rügte dies als
Verstoß gegen die abgegebene Erklärung und verlangte die Zahlung der
Vertragsstrafe, die die Gegenseite ablehnte. Dadurch wurde das jetzt mit dem
Vergleich abgeschlossene Verfahren nötig.
Die Fraktion pro Köln
kann den Geldsegen aus DuMonts Kassen gut brauchen.
Sie hat im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit ein Faltblatt herausgegeben, das
die Kölner Bürger über die Einseitigkeit der hiesigen Medienlandschaft
informiert. (Das Faltblatt kann über einen Klick auf die rechte Maustaste
hier heruntergeladen und von der Festplatte
aus geöffnet werden.) Diese Publikation wird nunmehr in sechsstelliger Auflage
neu aufgelegt. Frisches Geld dafür kommt ja in kürze herein.
Pro Köln sagt höflich
„danke schön“!
|