21.
Oktober 2005:
Prozeß gegen „Verfassungsschutz“ geht weiter
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat es heute
abgelehnt, die öffentliche Verbreitung der nordrhein-westfälischen
„Verfassungsschutzberichte“ für die Jahre 2002 bis 2004 wegen der darin
enthaltenen Passagen über pro Köln zu stoppen (Aktenzeichen 1 K 3189/03).
Die Bürgerbewegung wird dagegen
beim Oberverwaltungsgericht Münster einen Antrag auf Zulassung der Berufung
stellen und das entsprechende verwaltungsgerichtliche Verfahren notfalls bis vor
das Bundesverfassungsgericht führen. Das hat der Vorsitzende der Bürgerbewegung
pro Köln e.V., Rechtsanwalt Markus Beisicht, bereits im Gerichtssaal sofort nach
dem Urteil angekündigt. Beisicht erklärte: „Pro Köln positioniert sich eindeutig
innerhalb des demokratischen Spektrums und hat dies auch in den vergangenen
Jahren bereits getan. Kritik an der Zuwanderungspolitik der etablierten
Parteien, wie wir sie vertreten, begründet weder Extremismus-Vorwürfe noch eine
Erwähnung im ‚Verfassungsschutzbericht’. Die erste Kammer des
Verwaltungsgerichtes Düsseldorf, die die Entscheidung getroffen hat, wurde
unlängst bereits vom Bundesverfassungsgericht gerügt, nachdem sie die
Beobachtung der Wochenzeitung ‚Junge Freiheit’ durch den nordrhein-westfälischen
‚Verfassungsschutz’ für rechtmäßig erklärt hatte. Auch in Sachen pro Köln ist
das letzte Wort noch nicht gesprochen.“

Die erste Kammer des
Verwaltungsgerichtes Düsseldorf in Aktion: „Kritik an der Zuwanderungspolitik
der etablierten Parteien, wie wir sie vertreten, begründet weder
Extremismus-Vorwürfe noch eine Erwähnung im ‚Verfassungsschutzbericht’.“
Das Gericht führte aus,
wesentlich für seine Entscheidung sei, daß pro Köln „einseitige Darstellungen“
über die Ausländerpolitik der Regierungsparteien verbreiten würde. Diesbezüglich
von pro Köln veröffentlichte Artikel seien zum Teil „polemisch“ gehalten
gewesen. Kritikwürdig sei beispielsweise die Äußerung: „Die muslimische Diaspora
ist offensichtlich im Prinzip nicht integrierbar.“ Auch der Hinweis auf
nachteilige Entwicklungen des multikulturellen Zusammenlebens im Kosovo und
deren Vergleich mit der Situation in Köln sei zu beanstanden, meinten die
Richter. Dabei dürfte wohl auf der Hand liegen, daß diese Äußerungen völlig
legitim und vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sind.
Zudem, so lautete ein
weiterer Vorwurf, habe sich pro Köln nicht im erforderlichen Umfang gegen
Umarmungsversuche von Rechtsextremisten gewehrt. So sei ein Wahlaufruf aus dem
rechtsextremen Spektrum von der Bürgerbewegung nicht zurückgewiesen worden. Dazu
erklärt das pro-Köln-Vorstandsmitglied Manfred Rouhs:
„Von dem Aufruf konnten wir uns nicht distanzieren, weil er uns unbekannt war.
Wir sehen uns leider außerstande, ständig alle möglichen rechtsextremen
Internetseiten nach Äußerungen über unsere Bürgerbewegung zu durchsuchen. Da
entwickelt die Kammer sehr seltsame rechtliche Maßstäbe. Auf die genaue
Ausformulierung dieser Maßstäbe in der schriftlichen Urteilsbegründung bin ich
sehr gespannt. Pro Köln legt jedenfalls keinen Wert darauf, Lob von der falschen
Seite zu bekommen.“
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