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21. Oktober 2005:

Prozeß gegen „Verfassungsschutz“ geht weiter

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat es heute abgelehnt, die öffentliche Verbreitung der nordrhein-westfälischen „Verfassungsschutzberichte“ für die Jahre 2002 bis 2004 wegen der darin enthaltenen Passagen über pro Köln zu stoppen (Aktenzeichen 1 K 3189/03). Die Bürgerbewegung wird dagegen beim Oberverwaltungsgericht Münster einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen und das entsprechende verwaltungsgerichtliche Verfahren notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht führen. Das hat der Vorsitzende der Bürgerbewegung pro Köln e.V., Rechtsanwalt Markus Beisicht, bereits im Gerichtssaal sofort nach dem Urteil angekündigt. Beisicht erklärte: „Pro Köln positioniert sich eindeutig innerhalb des demokratischen Spektrums und hat dies auch in den vergangenen Jahren bereits getan. Kritik an der Zuwanderungspolitik der etablierten Parteien, wie wir sie vertreten, begründet weder Extremismus-Vorwürfe noch eine Erwähnung im ‚Verfassungsschutzbericht’. Die erste Kammer des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf, die die Entscheidung getroffen hat, wurde unlängst bereits vom Bundesverfassungsgericht gerügt, nachdem sie die Beobachtung der Wochenzeitung ‚Junge Freiheit’ durch den nordrhein-westfälischen ‚Verfassungsschutz’ für rechtmäßig erklärt hatte. Auch in Sachen pro Köln ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.“

Die erste Kammer des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf in Aktion: „Kritik an der Zuwanderungspolitik der etablierten Parteien, wie wir sie vertreten, begründet weder Extremismus-Vorwürfe noch eine Erwähnung im ‚Verfassungsschutzbericht’.“

Das Gericht führte aus, wesentlich für seine Entscheidung sei, daß pro Köln „einseitige Darstellungen“ über die Ausländerpolitik der Regierungsparteien verbreiten würde. Diesbezüglich von pro Köln veröffentlichte Artikel seien zum Teil „polemisch“ gehalten gewesen. Kritikwürdig sei beispielsweise die Äußerung: „Die muslimische Diaspora ist offensichtlich im Prinzip nicht integrierbar.“ Auch der Hinweis auf nachteilige Entwicklungen des multikulturellen Zusammenlebens im Kosovo und deren Vergleich mit der Situation in Köln sei zu beanstanden, meinten die Richter. Dabei dürfte wohl auf der Hand liegen, daß diese Äußerungen völlig legitim und vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sind.

Zudem, so lautete ein weiterer Vorwurf, habe sich pro Köln nicht im erforderlichen Umfang gegen Umarmungsversuche von Rechtsextremisten gewehrt. So sei ein Wahlaufruf aus dem rechtsextremen Spektrum von der Bürgerbewegung nicht zurückgewiesen worden. Dazu erklärt das pro-Köln-Vorstandsmitglied Manfred Rouhs: „Von dem Aufruf konnten wir uns nicht distanzieren, weil er uns unbekannt war. Wir sehen uns leider außerstande, ständig alle möglichen rechtsextremen Internetseiten nach Äußerungen über unsere Bürgerbewegung zu durchsuchen. Da entwickelt die Kammer sehr seltsame rechtliche Maßstäbe. Auf die genaue Ausformulierung dieser Maßstäbe in der schriftlichen Urteilsbegründung bin ich sehr gespannt. Pro Köln legt jedenfalls keinen Wert darauf, Lob von der falschen Seite zu bekommen.“

 

 
 
 

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