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17. November 2006:

Lustreisen auf Kosten der Steuerzahler?

Der Skandal um die halbprivaten Reisen von Aufsichtsräten städtischer Gesellschaften weitet sich immer mehr aus: Wie inzwischen bekannt wurde, sollen auch zahlreiche hochrangige Ratspolitiker der Altparteien in den Genuß der exklusiven Stippvisiten in Paris, Moskau, Lissabon, Wien und anderen touristisch attraktiven Städten gekommen sein. Im Sinne der politischen Hygiene sollten bald Ross und Reiter genannt werden. Wer ist mit welchem Aufsichtsrat wann wohin geflogen? Welche Programmpunkte gab es dabei? Was wurde alles bezahlt? Denn was Köln braucht, ist eine lückenlose Aufklärung solcher Skandale, und nicht erneut monate- und jahrelange zähflüssige staatsanwaltschaftliche Ermittlungen, die am Ende womöglich wieder im Sande verlaufen!

Die Stadtverwaltung hat aufgrund der unangenehmen Entwicklungen nun zumindest die Stadtwerke aufgefordert, den Ratsbeschluß vom Juni 2006 nicht umzusetzen, wonach den betroffenen Aufsichtsratsmitgliedern auch noch ihre Steuernachzahlungen wegen ihrer zweifelhaften Reisen von den jeweiligen kommunalen Betrieben ersetzt werden sollten. Ein erster Schritt in die richtige Richtung.

Für pro Köln kann es darüber hinaus nur eine logische Konsequenz aus diesem neuerlichen Skandal geben:

Es darf keinerlei Reisen von städtischen Aufsichtsräten mehr geben, die auch nur den Anschein privater Vergnügungen haben. Nur reine Dienstreisen und geschäftliche Exkursionen sind legitim – gerade wenn die öffentliche Hand dafür aufkommen muß. Der Gipfel der Unverschämtheit sind allerdings Stimmen, die die alte Reisepraxis mit der unklaren Gesetzeslage zu rechtfertigen versuchen. Denn jedem halbwegs anständigem und korrektem Menschen sollte doch eigentlich klar sein, daß die Gebühren- und Steuergelder der Kölner nicht für private Vergnügungen von Aufsichtsräten verwendet werden sollten – ganz egal, ob es irgendwelche juristischen Schlupflöcher dafür gibt oder nicht! So etwas nennt man auch politischen Anstand. Ein Wert, der bei der weiteren Aufklärung der Fälle normalerweise auch zu Konsequenzen bei den betroffenen Kommunalpolitikern führen sollte.

 

 
 
 

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