17. November 2006:
Lustreisen auf Kosten der Steuerzahler?
Der Skandal um die halbprivaten Reisen von Aufsichtsräten
städtischer Gesellschaften weitet sich immer mehr aus: Wie inzwischen bekannt
wurde, sollen auch zahlreiche hochrangige Ratspolitiker der Altparteien in den
Genuß der exklusiven Stippvisiten in Paris, Moskau, Lissabon, Wien und anderen
touristisch attraktiven Städten gekommen sein. Im
Sinne der politischen Hygiene sollten bald Ross und Reiter genannt werden. Wer
ist mit welchem Aufsichtsrat wann wohin geflogen? Welche Programmpunkte gab es
dabei? Was wurde alles bezahlt? Denn was Köln braucht, ist eine lückenlose
Aufklärung solcher Skandale, und nicht erneut monate- und jahrelange zähflüssige
staatsanwaltschaftliche Ermittlungen, die am Ende womöglich wieder im Sande
verlaufen!
Die Stadtverwaltung hat aufgrund der
unangenehmen Entwicklungen nun zumindest die Stadtwerke aufgefordert, den
Ratsbeschluß vom Juni 2006 nicht umzusetzen, wonach den betroffenen
Aufsichtsratsmitgliedern auch noch ihre Steuernachzahlungen wegen ihrer
zweifelhaften Reisen von den jeweiligen kommunalen Betrieben ersetzt werden
sollten. Ein erster Schritt in die richtige Richtung.
Für pro Köln kann es darüber hinaus nur eine
logische Konsequenz aus diesem neuerlichen Skandal geben:
Es darf keinerlei Reisen von städtischen
Aufsichtsräten mehr geben, die auch nur den Anschein privater Vergnügungen
haben. Nur reine Dienstreisen und geschäftliche Exkursionen sind legitim –
gerade wenn die öffentliche Hand dafür aufkommen muß. Der Gipfel der
Unverschämtheit sind allerdings Stimmen, die die alte Reisepraxis mit der
unklaren Gesetzeslage zu rechtfertigen versuchen. Denn jedem halbwegs
anständigem und korrektem Menschen sollte doch eigentlich klar sein, daß die
Gebühren- und Steuergelder der Kölner nicht für private Vergnügungen von
Aufsichtsräten verwendet werden sollten – ganz egal, ob es irgendwelche
juristischen Schlupflöcher dafür gibt oder nicht! So etwas nennt man auch politischen
Anstand. Ein Wert, der bei der weiteren Aufklärung der Fälle normalerweise auch
zu Konsequenzen bei den betroffenen Kommunalpolitikern führen sollte.
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