Die Ehrenfelder Anwohnerinitiative gegen die
geplante Großmoschee an der Venloer Straße Ecke Innere Kanalstraße hat heute
juristische Schritte angekündigt, falls die Verwaltung in Sachen Bürgerbegehren
weiter untätig bleiben sollte. Bereits vor gut drei Wochen hatte deren
Vorsitzende Marylin Anderegg beim Stadtkämmerer über 23.000 Unterschriften
abgegeben – seitdem herrscht Funkstille. Laut NRW-Gemeindeordnung ist die Stadt
allerdings dazu verpflichtet, ein Bürgerbegehren „kurzfristig“ zu prüfen und
dann schnellstmöglich im Stadtrat behandeln zu lassen. Doch bei diesem, von der
etablierten Politik ungeliebten Bürgerbegehren scheint erst einmal „Aussitzen“
auf der Tagesordnung zu stehen. Marylin Anderegg hat sich jetzt deshalb direkt
an Oberbürgermeister Fritz Schramma gewandt, um die Mühlen der Verwaltung
endlich zum mahlen zu bringen. Hier das Schreiben im Wortlaut:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
bereits am 12. April habe ich persönlich bei
Herrn Soénius über 23.000 Unterschriften für unser Bürgerbegehren gegen die
Ehrenfelder Großmoschee abgegeben und quittieren lassen. Seitdem hat man von der
Verwaltung nichts mehr über den weiteren Fortgang des Bürgerbegehrens gehört:
Sind die formalen Voraussetzungen erfüllt?
Wo bleibt die angekündigte rechtliche
Stellungnahme zum Bürgerbegehren?
Wann wird das Bürgerbegehren im Rat behandelt
werden?
Wie geht es allgemein
weiter?
Ich muß Sie sicher nicht daran erinnern, daß
Sie laut NRW-Gemeindeordnung ein Bürgerbegehren kurzfristig und unverzüglich
prüfen und behandeln lassen müssen. Unter „kurzfristig“ verstehe ich allerdings
etwas anderes als eine dreiwöchige Funkstille von Seiten der Verwaltung!
Ich möchte Sie daher auffordern, mir umgehend
über Ihr bisheriges Verwaltungshandeln Auskunft zu erteilen – gerne auch per Fax
an die Fraktion pro Köln. Ansonsten müßte ich leider anwaltliche Hilfe in
Anspruch nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Marylin Anderegg