Nachdem an Chorweiler Schulen
Veranstaltungen gegen rechtsradikale Gewalt durchgeführt worden sind, wollte die
Fraktion pro Köln der Sache auf den Grund gehen und wissen, ob es dabei nur um
politische Stimmungsmache geht oder ob wirklich etwas dran ist an der
Vorstellung, Gewalttäter von rechtsaußen würden den Kölner Norden unsicher
machen – und deshalb müßten nun öffentliche Mittel zur „Aufklärung“ locker
gemacht werden. Also fragte pro Köln bei der Verwaltung an:
„Wie viele Fälle von
rechtsradikaler Gewalt sind der Verwaltung im Stadtbezirk Chorweiler im Jahr
2006 bekannt geworden? Bitte stellen Sie die Vorfälle und insbesondere deren
politischen Hintergrund im Einzelnen dar.“
Ehrlicherweise hätte die
Verwaltung antworten müssen, daß es keinen einzigen Fall von rechtsradikaler
Gewalt gegeben hat. Daraus ließe sich dann schließen, daß die einschlägigen
Schulprogramme Formen von Gewalt zum Thema haben, die sich deren Auftraggeber
offenbar herbeiwünschen, um sich dagegen – in dialektischer Einfalt – als
Gutmenschen in Szene setzen zu können. Statt dessen antwortet die Verwaltung
umständlich:
„Die Verfolgung und
Registrierung von rechtsradikalen Übergriffen liegt ausschließlich in der
Zuständigkeit der Polizei. Dort gehen die Anzeigen ein, sie ermittelt, verfolgt
und erfaßt die Delikte statistisch. Die Verwaltung erhält nur sporadisch
Kenntnis und kann daher keine Aussage über den Umfang treffen.“
Aha – „die Verwaltung erhält nur
sporadisch Kenntnis“. Das heißt auf gut deutsch: Die Verwaltung nimmt nur zur
Kenntnis, was sie zur Kenntnis nehmen will. Selektive Wahrnehmung nennt man so
etwas. Und wenn es Gewalttaten, die benötigt werden, um über das damit
verbundene Risikopotential aufzuklären, einfach nicht gibt, wird auch der
objektive Ausfall dieser Taten einfach nicht zur Kenntnis genommen.
Als nächstes war zu klären, ob
die Träger der einschlägigen „Informationsveranstaltungen“ auf einem Auge blind
oder gegen jede Form von politisch motivierter Gewalt vorzugehen bereit sind.
Deshalb hat pro Köln angefragt:
„Welche Veranstaltungen sind an
den Schulen im Stadtbezirk zur Aufklärung über linksradikale Gewalt geplant?“
Darauf hätte die ehrliche
Antwort gelautet: Gar keine, Gewalt interessiert nur, wenn sie von rechts kommt.
Aber das kann die Verwaltung so natürlich nicht einfach zugeben. Was aber
erklärt der Beamte, wenn er nichts sagen und erst recht nichts tun will? Nun, er
gibt sich unwissend, siehe die Antwort oben. Oder er sieht sich als nicht
zuständig an:
„Die Zuständigkeit der
Schulverwaltung erstreckt sich auf die äußeren Schulangelegenheiten, somit nicht
auf die Unterrichtsinhalte. Über Veranstaltungen zur Aufklärung über
linksradikale Gewalt an den Schulen liegen der Verwaltung keine Kenntnisse vor.
Auf der Ebene des Schulamtes existiert allerdings das Netzwerk ‚Erziehung an
Schulen’, das sich insbesondere mit der Gewaltprävention an Schulen
beschäftigt.“
Zunächst wird hier so getan, als
sei die Frage nicht verstanden worden. Denn gefragt wurde ja gar nicht nach den
Unterrichtsinhalten, für die die Verwaltung zweifellos nicht zuständig ist,
sondern nach Veranstaltungen an Schulen. Die Verwaltung legt sich die Frage
gezielt so zurecht, daß sie sich für unzuständig erklären kann.
Dann wird verschleiert:
Keineswegs wird eingestanden, daß es keine Veranstaltungen gegen linksradikale
Gewalt gegeben hat, sondern nur, daß darüber „keine Kenntnisse“ vorliegen.
Zum Schluß bekommen wir Antwort
auf eine Frage, die wir gar nicht gestellt haben. Denn es ging ja durchaus nicht
um allgemeine Erziehungsfragen, auch nicht um „Erziehung an Schulen“, sondern um
Veranstaltungen im Zusammenhang mit gerade politisch motivierter Gewalt.
So drehen und winden sie sich
und verschleiern den Unsinn, der hier mit Steuergeldern betrieben wird. Und so
wird wohl auch künftig an Schulen über „rechtsradikale Gewalt aufgeklärt“
werden, zu der, wenn man genauer nachfragt, „keine Aussage über den Umfang“
möglich ist, weil es sie schlicht nicht gibt. Aldous Huxleys „schöne neue Welt“
läßt grüßen!