18. Dezember 2006:
Bald regulärer Islamunterricht in Köln?
Die Orientalisierung unserer Heimatstadt schreitet weiter
voran. Nachdem schon vor einiger Zeit ein
Modellversuch „Islamischer Religionsunterricht“ in Köln gestartet wurde, teilt
jetzt das NRW-Schulministerium mit, in Duisburg und Köln „die Islamkunde im
Rahmen eines Schulversuchs nach § 25 Schulgesetz zu einem regulären islamischen
Religionsunterricht weiterzuentwickeln“. Wie dieser Unterricht konkret abläuft,
ist ebenso dem Ministeriumsschreiben zu entnehmen:
„Der Kabinettsentschluß legt fest, daß die
bisherigen Angebote an muslimische Schülerinnen und Schüler in
Nordrhein-Westfalen zunächst auf unbestimmte Zeit fortgeführt werden. Bei diesen
Angeboten handelt es sich um Islamkunde als Teil des muttersprachlichen
Unterrichts in Türkisch, Arabisch und Bosnisch sowie um Islamkunde als
eigenständiges Unterrichtsfach in deutscher Sprache, das aktuell an ca. 130
Schulen der Primar- und Sekundarschule I durchgeführt wird. Also ausschließlich
um religionskundlichen Unterricht.“
Die Kölner Altparteien unterstützen diese
Bestrebungen voll und ganz, während pro Köln sich gegen eine weitere
Verfestigung islamischer Strukturen in der Domstadt ausspricht. Zu den Gründen
für diese Haltung erklärt die pro-Köln-Fraktionsvorsitzende, die 28jährige
Rechtsanwältin Judith Wolter:
„Zehntausende muslimische Kinder und
Jugendliche in Kölner Schulen sind das Ergebnis einer verfehlten
Einwanderungspolitik. Islamunterricht führt dabei ebenso wenig zu mehr
Integration in die deutsche Leitkultur wie Unterricht in Türkisch oder Arabisch.
Und wir weigern uns, hier die ‚normative Kraft des Faktischen’ einfach zu
akzeptieren. Die katastrophale Einwanderungspolitik der letzten Jahrzehnte kann
auch wieder schrittweise korrigiert und umgekehrt werden. Dafür treten wir mit
unserer Politik ein – und nicht für Islamunterricht an deutschen Schulen in
deutscher Sprache, in dem womöglich gleich noch die letzten einheimischen Kinder
auf die neue Zeit vorbereitet werden sollen!
Von diesen grundsätzlichen Erwägungen
abgesehen, gibt es auch noch gravierende verfassungsrechtliche Hindernisse für
einen Islamunterricht an Schulen. Denn die verschiedenen islamischen
Dachverbände gelten nach bisheriger Rechtsprechung noch nicht einmal als
Religionsgemeinschaft im Sinne des Grundgesetzes. Es gibt im Moment gar keinen
zentralen Ansprechpartner auf moslemischer Seite für die Schulbehörden, mit dem
die Lehrpläne abgestimmt werden könnten. Somit ist allein schon aus rechtlicher
Sicht die Einführung eines Islamunterrichtes an staatlichen Schulen strikt
abzulehnen. Das gleiche gilt natürlich für das Kölner Modellprojekt, das sobald
als möglich wieder beendet werden sollte.“
|