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18. Dezember 2006:

Bald regulärer Islamunterricht in Köln?

Die Orientalisierung unserer Heimatstadt schreitet weiter voran. Nachdem schon vor einiger Zeit ein Modellversuch „Islamischer Religionsunterricht“ in Köln gestartet wurde, teilt jetzt das NRW-Schulministerium mit, in Duisburg und Köln „die Islamkunde im Rahmen eines Schulversuchs nach § 25 Schulgesetz zu einem regulären islamischen Religionsunterricht weiterzuentwickeln“. Wie dieser Unterricht konkret abläuft, ist ebenso dem Ministeriumsschreiben zu entnehmen:

„Der Kabinettsentschluß legt fest, daß die bisherigen Angebote an muslimische Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen zunächst auf unbestimmte Zeit fortgeführt werden. Bei diesen Angeboten handelt es sich um Islamkunde als Teil des muttersprachlichen Unterrichts in Türkisch, Arabisch und Bosnisch sowie um Islamkunde als eigenständiges Unterrichtsfach in deutscher Sprache, das aktuell an ca. 130 Schulen der Primar- und Sekundarschule I durchgeführt wird. Also ausschließlich um religionskundlichen Unterricht.“

Die Kölner Altparteien unterstützen diese Bestrebungen voll und ganz, während pro Köln sich gegen eine weitere Verfestigung islamischer Strukturen in der Domstadt ausspricht. Zu den Gründen für diese Haltung erklärt die pro-Köln-Fraktionsvorsitzende, die 28jährige Rechtsanwältin Judith Wolter:

„Zehntausende muslimische Kinder und Jugendliche in Kölner Schulen sind das Ergebnis einer verfehlten Einwanderungspolitik. Islamunterricht führt dabei ebenso wenig zu mehr Integration in die deutsche Leitkultur wie Unterricht in Türkisch oder Arabisch. Und wir weigern uns, hier die ‚normative Kraft des Faktischen’ einfach zu akzeptieren. Die katastrophale Einwanderungspolitik der letzten Jahrzehnte kann auch wieder schrittweise korrigiert und umgekehrt werden. Dafür treten wir mit unserer Politik ein – und nicht für Islamunterricht an deutschen Schulen in deutscher Sprache, in dem womöglich gleich noch die letzten einheimischen Kinder auf die neue Zeit vorbereitet werden sollen!

Von diesen grundsätzlichen Erwägungen abgesehen, gibt es auch noch gravierende verfassungsrechtliche Hindernisse für einen Islamunterricht an Schulen. Denn die verschiedenen islamischen Dachverbände gelten nach bisheriger Rechtsprechung noch nicht einmal als Religionsgemeinschaft im Sinne des Grundgesetzes. Es gibt im Moment gar keinen zentralen Ansprechpartner auf moslemischer Seite für die Schulbehörden, mit dem die Lehrpläne abgestimmt werden könnten. Somit ist allein schon aus rechtlicher Sicht die Einführung eines Islamunterrichtes an staatlichen Schulen strikt abzulehnen. Das gleiche gilt natürlich für das Kölner Modellprojekt, das sobald als möglich wieder beendet werden sollte.“

 

 
 
 

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