Das Verwaltungsgericht
Düsseldorf hat heute die Klage der Bürgerbewegung pro Köln gegen das
Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit den
Verfassungsschutzberichten für die Jahre 2005 und 2006 zurückgewiesen. Pro Köln
begehrt, nicht mehr in diesen Berichten erwähnt zu werden. Das
Innenministerium dagegen behauptet, bei bestimmten Inhalten, die die
Bürgerbewegung verbreitet, gäbe es Anzeichen für einen Anfangsverdacht von
„Rechtsextremismus“. Das Verwaltungsgericht entschied, diese Bewertung sei
zulässig. Der Vorsitzende der Bürgerbewegung pro Köln, Rechtsanwalt Markus
Beisicht, kündigte noch im Gerichtsaal an, das Verfahren über das
Oberverwaltungsgericht Münster bis vor das Bundesverfassungsgericht zu tragen.
Der Prozeß wird voraussichtlich mehrere Jahre dauern.
Das Innenministerium stützte
seine Wertungen schwerpunktmäßig auf das folgende Zitat von der
pro-Köln-Internetseite: „Schluß
mit der Islamisierung Deutschlands! Keine Großmoscheen nach Köln! Keine
Zusammenarbeit mit Vorfeld- und Tarnorganisationen des türkischen Staates mitten
in Deutschland! Wer als Moslem hierzulande leben will, der soll sich erst einmal
darüber klar werden, welchem Land seine Loyalität gilt. Eine fünfte Kolonne
Ankaras, die zum Beispiel in der Frage des EU-Beitrittes der Türkei politischen
Druck ausüben könnte, brauchen wir hier nicht! Weder in Köln noch anderswo in
Deutschland!“ Das
Verwaltungsgericht hielt die Einschätzung, eine solche Äußerung läge außerhalb
des Verfassungsbogens, prinzipiell für zulässig. Allerdings begründete das
Gericht seine Entscheidung zunächst mündlich nur sehr ungenau. Pro Köln wird die
ausführliche schriftliche Urteilsbegründung der Öffentlichkeit zur Kenntnis
bringen, sobald sie vorliegt.
In dem Verfahren betonte
Rechtsanwalt Markus Beisicht für pro Köln, daß die Bürgerbewegung die
Menschenwürde der in Deutschland lebenden Ausländer achtet und von vielen
Ausländern unterstützt wird. Kritik an bestimmten Großmoschee-Projekten sei
prinzipiell demokratisch legitim und würde auch von anderen Teilnehmern des
politischen Wettbewerbs geübt, so z.B. vom Holocaust-Überlebenden Ralph
Giordano. Dessen denkbar profilierte Äußerungen zum Mega-Bauprojekt der
türkisch-islamischen Union DITIB in Köln-Ehrenfeld verglich er mit der
pro-Köln-Kritik in gleicher Sache und konnte überzeugend darlegen, daß die
Bürgerbewegung qualitativ keine anderen islam-kritischen Inhalte verbreitet als
der 84jährige Schriftsteller.
Manfred Rouhs wies den gegen pro
Köln erhobenen Vorwurf der Ausländerfeindlichkeit zurück. Wo die Bürgerbewegung
junge Zuwanderer dazu auffordert, die deutsche Sprache zu erlernen, sei ihre
Argumentation im Gegenteil ausländerfreundlich, denn wer ohne hinreichende
Sprachkenntnisse den Versuch unternehme, eine schulische oder berufliche
Laufbahn in Deutschland zu absolvieren, sei von Anfang an chancenlos.
Rechtsanwältin Judith Wolter
betonte, daß keine einzige pro-Köln-Äußerung – auch nicht das obenstehende Zitat
– gegen Verfassungswerte gerichtet sei. Das Grundgesetz würde das politische
Prinzip des Multi-Kulturalismus nicht unter Schutz stellen, so daß Kritik an
diesem Konstrukt vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt und insofern
zulässig sei.
Die Verhandlungsführung des
Gerichts war betont sachlich, während sich die Rechtsvertreter des
Innenministeriums hinter stereotypen Verdächtigungen verschanzten und zur Sache
nichts Neues vortrugen. Bei manchen Prozeßbeobachtern entstand der Eindruck, daß
die Richter unter großem politischem Druck urteilen mußten. Die mündliche
Urteilsbegründung fiel dementsprechend einsilbig, kraftlos und wenig überzeugend
aus.
Das Düsseldorfer Urteil vom 4. Dezember 2007 sei
„keine Sternstunde des Rechtsstaates“ gewesen, bewertete Markus Beisicht das
Verfahren, der ergänzte: „Die Sache wird jetzt ihren Weg durch die Instanzen
nehmen bis zum Bundesverfassungsgericht. Kritik an bestimmten Großmoschee-Bauten
und an Islamisierungstendenzen muß innerhalb des demokratischen Spektrums
prinzipiell zulässig sein. Wir sind sicher, daß wir uns spätestens vor dem
höchsten deutschen Gericht in Karlsruhe gegen das Düsseldorfer Innenministerium
durchsetzen werden.“
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Für pro Köln in Düsseldorf vor dem
Verwaltungsgericht: vorne v.l.n.r. Manfred Rouhs, Markus Beisicht, Judith
Wolter. |