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4. Dezember 2007:

Klageabweisung auf tönernen Füßen

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat heute die Klage der Bürgerbewegung pro Köln gegen das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit den Verfassungsschutzberichten für die Jahre 2005 und 2006 zurückgewiesen. Pro Köln begehrt, nicht mehr in diesen Berichten erwähnt zu werden. Das Innenministerium dagegen behauptet, bei bestimmten Inhalten, die die Bürgerbewegung verbreitet, gäbe es Anzeichen für einen Anfangsverdacht von „Rechtsextremismus“. Das Verwaltungsgericht entschied, diese Bewertung sei zulässig. Der Vorsitzende der Bürgerbewegung pro Köln, Rechtsanwalt Markus Beisicht, kündigte noch im Gerichtsaal an, das Verfahren über das Oberverwaltungsgericht Münster bis vor das Bundesverfassungsgericht zu tragen. Der Prozeß wird voraussichtlich mehrere Jahre dauern.

Das Innenministerium stützte seine Wertungen schwerpunktmäßig auf das folgende Zitat von der pro-Köln-Internetseite: „Schluß mit der Islamisierung Deutschlands! Keine Großmoscheen nach Köln! Keine Zusammenarbeit mit Vorfeld- und Tarnorganisationen des türkischen Staates mitten in Deutschland! Wer als Moslem hierzulande leben will, der soll sich erst einmal darüber klar werden, welchem Land seine Loyalität gilt. Eine fünfte Kolonne Ankaras, die zum Beispiel in der Frage des EU-Beitrittes der Türkei politischen Druck ausüben könnte, brauchen wir hier nicht! Weder in Köln noch anderswo in Deutschland!“ Das Verwaltungsgericht hielt die Einschätzung, eine solche Äußerung läge außerhalb des Verfassungsbogens, prinzipiell für zulässig. Allerdings begründete das Gericht seine Entscheidung zunächst mündlich nur sehr ungenau. Pro Köln wird die ausführliche schriftliche Urteilsbegründung der Öffentlichkeit zur Kenntnis bringen, sobald sie vorliegt.

In dem Verfahren betonte Rechtsanwalt Markus Beisicht für pro Köln, daß die Bürgerbewegung die Menschenwürde der in Deutschland lebenden Ausländer achtet und von vielen Ausländern unterstützt wird. Kritik an bestimmten Großmoschee-Projekten sei prinzipiell demokratisch legitim und würde auch von anderen Teilnehmern des politischen Wettbewerbs geübt, so z.B. vom Holocaust-Überlebenden Ralph Giordano. Dessen denkbar profilierte Äußerungen zum Mega-Bauprojekt der türkisch-islamischen Union DITIB in Köln-Ehrenfeld verglich er mit der pro-Köln-Kritik in gleicher Sache und konnte überzeugend darlegen, daß die Bürgerbewegung qualitativ keine anderen islam-kritischen Inhalte verbreitet als der 84jährige Schriftsteller.

Manfred Rouhs wies den gegen pro Köln erhobenen Vorwurf der Ausländerfeindlichkeit zurück. Wo die Bürgerbewegung junge Zuwanderer dazu auffordert, die deutsche Sprache zu erlernen, sei ihre Argumentation im Gegenteil ausländerfreundlich, denn wer ohne hinreichende Sprachkenntnisse den Versuch unternehme, eine schulische oder berufliche Laufbahn in Deutschland zu absolvieren, sei von Anfang an chancenlos.

Rechtsanwältin Judith Wolter betonte, daß keine einzige pro-Köln-Äußerung – auch nicht das obenstehende Zitat – gegen Verfassungswerte gerichtet sei. Das Grundgesetz würde das politische Prinzip des Multi-Kulturalismus nicht unter Schutz stellen, so daß Kritik an diesem Konstrukt vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt und insofern zulässig sei.

Die Verhandlungsführung des Gerichts war betont sachlich, während sich die Rechtsvertreter des Innenministeriums hinter stereotypen Verdächtigungen verschanzten und zur Sache nichts Neues vortrugen. Bei manchen Prozeßbeobachtern entstand der Eindruck, daß die Richter unter großem politischem Druck urteilen mußten. Die mündliche Urteilsbegründung fiel dementsprechend einsilbig, kraftlos und wenig überzeugend aus.

Das Düsseldorfer Urteil vom 4. Dezember 2007 sei „keine Sternstunde des Rechtsstaates“ gewesen, bewertete Markus Beisicht das Verfahren, der ergänzte: „Die Sache wird jetzt ihren Weg durch die Instanzen nehmen bis zum Bundesverfassungsgericht. Kritik an bestimmten Großmoschee-Bauten und an Islamisierungstendenzen muß innerhalb des demokratischen Spektrums prinzipiell zulässig sein. Wir sind sicher, daß wir uns spätestens vor dem höchsten deutschen Gericht in Karlsruhe gegen das Düsseldorfer Innenministerium durchsetzen werden.“

 

  Für pro Köln in Düsseldorf vor dem Verwaltungsgericht: vorne v.l.n.r. Manfred Rouhs, Markus Beisicht, Judith Wolter.

   

 
 
 

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