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5. Dezember 2007:

Kritik am Islamismus verfassungsfeindlich?

Interview mit dem pro-Köln-Vorsitzenden Rechtsanwalt Markus Beisicht über das gestrige verwaltungsgerichtliche Verfahren von pro Köln gegen das nordrhein-westfälische Innenministerium.

Ihre Gegner jubilieren! Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat gestern die Klage von pro Köln gegen das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit den Verfassungsschutzberichten für die Jahre 2005 und 2006 zurückgewiesen. Wie bewerten Sie das Urteil?

Wir haben bei dem vielfältigen Druck, der zweifellos auf dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht lastete, realistischerweise mit keiner anderen Entscheidung rechnen können. Selbst die liberal-konservative Zeitung „Junge Freiheit“ musste fast ein Jahrzehnt gegen das Düsseldorfer Innenministerium klagen, um letztendlich mit Hilfe eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes den NRW-Verfassungsschutzbericht verlassen zu können.

Pro Köln  ist eine zutiefst demokratische, absolut verfassungskonforme, außerordentlich erfolgreiche, freiheitliche bzw. rechtspopulistische Wählervereinigung, daran ändert auch ein mehr als zweifelhafter Entscheid eines Düsseldorfer Verwaltungsgerichtes nichts. Wir beugen uns als überzeugte Demokraten gerade nicht den Vorgaben der „political correctness“. Das Prinzip des sogenannten Multi-Kulturalismus hat weder in der Bundesrepublik noch sonst wo in Europa Verfassungsrang. Kritik an diesem Konstrukt muss selbstverständlich in einer pluralistischen Demokratie vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt und insofern zulässig sein.

In welcher Atmosphäre verlief denn gestern die mündliche Verhandlung?

Formal korrekt. Enttäuschend fand ich das Auftreten der beiden Rechtsvertreterinnen der Gegenseite, die sich in der gesamten mündlichen Verhandlung einer sachgerechten Diskussion über unsere zutiefst demokratischen Inhalte verweigerten und sich stattdessen ausschließlich hinter stereotypen Verdächtigungen verschanzten bzw. gebetsmühlenartig die Gebote der political correctness verteidigten.

Schmunzeln musste ich lediglich, als eine der Rechtsvertreterinnen der Gegenseite erklärte, warum die zwischenzeitlich in NRW völlig bedeutungslos gewordene Rechtsaußengruppierung „Republikaner“ nicht mehr als extremistische Bestrebung im NRW-Verfassungsschutzbericht aufgenommen wird. Dieses ultrarechte Grüppchen sei im Gegensatz zu pro Köln nicht bedeutsam bzw. nicht kampagnenfähig und werde daher als extremistische Bestrebung in Nordrhein-Westfalen nicht mehr aufgeführt. Wenn ich mich also aus der politischen Diskussion verabschiede, auf nennenswerte Öffentlichkeitsarbeit verzichte und gegen die verbrauchten Altparteien nicht mehr als ernsthafter parteipolitischer Konkurrent auftrete, dann kann ich selbst als ultrarechte Gruppierung den sogenannten NRW-Verfassungsschutzbericht verlassen. Welch eine Farce!

Werden Sie gegen dieses zweifelhafte Urteil Rechtsmittel einlegen?

Selbstverständlich! Die Vorsitzende der Kammer war gestern - aus welchen Gründen auch immer - noch nicht einmal in der Lage, ihr getroffenes Urteil auch nur ansatzweise zu begründen. Die Urteilsverkündung bzw. -begründung dauerte gestern knapp eine Minute; dann hatte die politische Klasse den von ihr gewünschten erstinstanzlichen Entscheid.

Wir werden die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, diese auch der Öffentlichkeit zur Kenntnis bringen und dann die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen beantragen. Vor uns liegt eine noch eine jahrelange juristische Auseinandersetzung mit dem NRW-Verfassungsschutz, die wir gegebenenfalls bis zum Bundesverfassungsgericht tragen müssen. Ich persönlich bin auch gerade angesichts der Faktenlage zutiefst davon überzeugt, dass wir spätestens beim Bundesverfassungsgericht Recht bekommen werden. Es kann nicht angehen, dass z. B. eine wissenschaftlich fundierte Aussage wie „in den letzten Jahrzehnten fand primär eine Massenzuwanderung von Migranten in unsere sozialen Sicherungssysteme statt, die diese extrem belasteten“, nunmehr als verfassungswidrig gebrandmarkt wird. In diesem Verfahren geht es auch um die Verteidigung des Rechtsstaates und insbesondere um die Verteidigung des Rechtes auf freie Meinungsäußerung; da sind wir gerade als freiheitliche Bürgerbewegung gefordert.

Genauso muss Kritik am Islam und auch an dem Bau von Prunkmoscheen in Köln zulässig und legitim bleiben. Für uns gibt es keineswegs ein Grundrecht der Muslime auf den Bau von protzigen Großmoscheen! Ebenso muss es gestattet sein, sich offensiv in NRW mit der islamistischen Herausforderung auseinanderzusetzen.

   

 
 
 

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