5. Dezember 2007:
Kritik am Islamismus
verfassungsfeindlich?
Interview mit dem
pro-Köln-Vorsitzenden Rechtsanwalt Markus Beisicht über das gestrige
verwaltungsgerichtliche Verfahren von pro Köln gegen das nordrhein-westfälische
Innenministerium.
Ihre Gegner jubilieren! Das
Verwaltungsgericht Düsseldorf hat gestern die Klage von pro Köln gegen das
Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit den
Verfassungsschutzberichten für die Jahre 2005 und 2006 zurückgewiesen. Wie
bewerten Sie das Urteil?

Wir haben bei dem
vielfältigen Druck, der zweifellos auf dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht
lastete, realistischerweise mit keiner anderen Entscheidung rechnen können.
Selbst die liberal-konservative Zeitung „Junge Freiheit“ musste fast ein
Jahrzehnt gegen das Düsseldorfer Innenministerium klagen, um letztendlich mit
Hilfe eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes den
NRW-Verfassungsschutzbericht verlassen zu können.
Pro Köln ist eine zutiefst
demokratische, absolut verfassungskonforme, außerordentlich erfolgreiche,
freiheitliche bzw. rechtspopulistische Wählervereinigung, daran ändert auch ein
mehr als zweifelhafter Entscheid eines Düsseldorfer Verwaltungsgerichtes nichts.
Wir beugen uns als überzeugte Demokraten gerade nicht den Vorgaben der „political
correctness“. Das Prinzip des sogenannten Multi-Kulturalismus hat weder in der
Bundesrepublik noch sonst wo in Europa Verfassungsrang. Kritik an diesem
Konstrukt muss selbstverständlich in einer pluralistischen Demokratie vom Recht
auf freie Meinungsäußerung gedeckt und insofern zulässig sein.
In welcher Atmosphäre verlief
denn gestern die mündliche Verhandlung?
Formal korrekt. Enttäuschend
fand ich das Auftreten der beiden Rechtsvertreterinnen der Gegenseite, die sich
in der gesamten mündlichen Verhandlung einer sachgerechten Diskussion über
unsere zutiefst demokratischen Inhalte verweigerten und sich stattdessen
ausschließlich hinter stereotypen Verdächtigungen verschanzten bzw.
gebetsmühlenartig die Gebote der political correctness verteidigten.
Schmunzeln musste ich lediglich,
als eine der Rechtsvertreterinnen der Gegenseite erklärte, warum die
zwischenzeitlich in NRW völlig bedeutungslos gewordene Rechtsaußengruppierung
„Republikaner“ nicht mehr als extremistische Bestrebung im
NRW-Verfassungsschutzbericht aufgenommen wird. Dieses ultrarechte Grüppchen sei
im Gegensatz zu pro Köln nicht bedeutsam bzw. nicht kampagnenfähig und werde
daher als extremistische Bestrebung in Nordrhein-Westfalen nicht mehr
aufgeführt. Wenn ich mich also aus der politischen Diskussion verabschiede, auf
nennenswerte Öffentlichkeitsarbeit verzichte und gegen die verbrauchten
Altparteien nicht mehr als ernsthafter parteipolitischer Konkurrent auftrete,
dann kann ich selbst als ultrarechte Gruppierung den sogenannten
NRW-Verfassungsschutzbericht verlassen. Welch eine Farce!
Werden Sie gegen dieses
zweifelhafte Urteil Rechtsmittel einlegen?
Selbstverständlich! Die
Vorsitzende der Kammer war gestern - aus welchen Gründen auch immer - noch nicht
einmal in der Lage, ihr getroffenes Urteil auch nur ansatzweise zu begründen.
Die Urteilsverkündung bzw. -begründung dauerte gestern knapp eine Minute; dann
hatte die politische Klasse den von ihr gewünschten erstinstanzlichen Entscheid.
Wir werden die schriftliche
Urteilsbegründung abwarten, diese auch der Öffentlichkeit zur Kenntnis bringen
und dann die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht für das Land
Nordrhein-Westfalen beantragen. Vor uns liegt eine noch eine jahrelange
juristische Auseinandersetzung mit dem NRW-Verfassungsschutz, die wir
gegebenenfalls bis zum Bundesverfassungsgericht tragen müssen. Ich persönlich
bin auch gerade angesichts der Faktenlage zutiefst davon überzeugt, dass wir
spätestens beim Bundesverfassungsgericht Recht bekommen werden. Es kann nicht
angehen, dass z. B. eine wissenschaftlich fundierte Aussage wie „in den letzten
Jahrzehnten fand primär eine Massenzuwanderung von Migranten in unsere sozialen
Sicherungssysteme statt, die diese extrem belasteten“, nunmehr als
verfassungswidrig gebrandmarkt wird. In diesem Verfahren geht es auch um die
Verteidigung des Rechtsstaates und insbesondere um die Verteidigung des Rechtes
auf freie Meinungsäußerung; da sind wir gerade als freiheitliche Bürgerbewegung
gefordert.
Genauso muss Kritik am Islam und
auch an dem Bau von Prunkmoscheen in Köln zulässig und legitim bleiben. Für uns
gibt es keineswegs ein Grundrecht der Muslime auf den Bau von protzigen
Großmoscheen! Ebenso muss es gestattet sein, sich offensiv in NRW mit der
islamistischen Herausforderung auseinanderzusetzen.