Der Oberbürgermeister der
Stadt Köln, Fritz Schramma, behandelt prinzipiell alle Ratsfraktionen gleich,
nur eine bestimmte Fraktion ist gegenüber den anderen privilegiert, allerdings
mit negativem Vorzeichen: die Fraktion pro Köln. So kann die Fraktion pro
Köln ihre wöchentliche „Große Fraktionssitzung“ mit allen Ratsmitgliedern,
Bezirksvertretern sowie sachkundigen Bürgern und Interessenten nur auf eigene
Kosten in Privaträumen durchführen. Die Fraktionsräume sind dafür nicht groß
genug. Die FDP-Fraktion dagegen belegt einmal wöchentlich mit ihrer „Großen
Fraktionssitzung“ einen Raum im Rathaus, den OB Schramma dafür
selbstverständlich zur Verfügung stellt.
Nun begehrt pro Köln
Gleichbehandlung mit der FDP. Zum 31. Oktober 2007 wollte die Ratsfraktion der
Bürgerbewegung erstmals im Rathaus tagen und beantragte beim Oberbürgermeister
die Zuweisung eines geeigneten Raumes. Der aber ließ den Termin ohne Reaktion
verstreichen. Zum 7. November 2007 wiederholte sich das Spiel, gerade zu diesem
Zeitpunkt sei leider kein geeigneter Raum frei, hieß es. Im Büro des
Oberbürgermeisters spielt man offenbar auf Zeit und will pro Köln so lange aus
dem Rathaus heraushalten, wie es irgendwie nur geht.
Der Vorsitzende der
Bürgerbewegung pro Köln, Rechtsanwalt Markus Beisicht, hat deshalb Schramma
abgemahnt und gerichtliche Schritte angekündigt, falls der Fraktion pro Köln
weiterhin die Möglichkeit vorenthalten wird, ihre „Große Fraktionssitzung“ im
Rathaus durchzuführen. In seinem Brief an Oberbürgermeister Fritz Schramma führt
Markus Beisicht aus:
„Dem Unterzeichner drängt
sich vielmehr der Eindruck auf, daß Sie das Problem aussitzen wollen und daß Sie
der pro Köln-Fraktion rechtsmißbräuchlich die Abhaltung von Fraktionssitzungen
im Rathaus nicht genehmigen wollen. Ihr bislang gezeigtes Verhalten dürfte
eklatant gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen. Andere Fraktionen tagen
unstreitig regelmäßig im Rathaus. So findet jeden Mittwoch bei der mit pro Köln
sicherlich vergleichbaren FDP-Ratsfraktion eine sogenannte große
Fraktionssitzung im Rathaus statt. Diese große Fraktionssitzung ist ein
Koordinierungstreffen aller kommunalen FDP-Mandatsträger sowie interessierter
Parteimitglieder in Köln. Regelmäßiger Termin, jeweils Mittwoch, Spanischer Bau,
Raum A 119. Diese FDP-Veranstaltung ist sogar parteiöffentlich. Daneben finden
sogar Arbeitskreissitzungen der FDP-Fraktion z. B. des Fraktionsarbeitskreises
Sport regelmäßig im Rathaus statt. Zu diesem Arbeitskreis können sich
FDP-Mitglieder bei der FDP-Fraktionsgeschäftsstelle anmelden und die
entsprechenden parteiöffentlichen Fraktionsarbeitskreissitzungen besuchen.
Der pro Köln-Fraktion soll
offenbar aus welchen Gründen auch immer die Nutzung einer geeigneten
Räumlichkeit im Rathaus für Fraktionssitzungen verweigert werden. Während andere
ihnen offenbar politisch genehmere Fraktionen sogar ausgiebig parteiöffentliche
Sitzungen im Rathaus veranstalten dürfen. Ihre bizarre Argumentation, daß die
räumlichen Kapazitäten im Rathaus angeblich eine Fraktionssitzung der pro
Köln-Fraktion nicht zulassen, kann keineswegs überzeugen. Sie haben bislang
keineswegs ausreichend nachgewiesen, daß alle für eine Fraktionssitzung in Frage
kommenden Räumlichkeiten besetzt wären. Selbst wenn dies am 07.11.07 einmal der
Fall gewesen wäre, kann dies sicherlich nicht bedeuten, daß Sie der Fraktion pro
Köln zukünftig die Raumnutzung im Rathaus grundsätzlich verweigern können. Die
pro Köln-Fraktion kann derzeit ihre großen Fraktionssitzungen am Mittwochabend
nicht mehr angemessen durchführen.
Sie wartet nunmehr mehr als 2
Wochen auf die Zuweisung einer geeigneten Räumlichkeit durch Sie. Sie hielten es
bislang noch nicht einmal für nötig, auf das grundsätzliche Begehren unserer
Mandantschaft zu reagieren. Die Geduld unserer Mandantschaft ist nunmehr
verständlicher Weise endgültig erschöpft.
Der Unterzeichner ist schon
jetzt beauftragt worden, die Angelegenheit verwaltungsgerichtlich klären zu
lassen. Ein entsprechender Eilantrag bzw. eine Hauptsacheklage ist bereits in
Vorbereitung. Hierbei wird das Verwaltungsgericht sicherlich auch die
grundsätzliche Vergabepraxis von Räumlichkeiten an diverse Ratsfraktionen
rechtlich zu überprüfen haben. Die pro Köln-Fraktion würde einen solchen
Rechtsstreit gerne vermeiden. Die Rechtslage ist eindeutig und offenkundig.
Schon aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz sind Sie verpflichtet auch der pro
Köln-Ratsfraktion Räumlichkeiten im Rathaus für die Abhaltung von
Fraktionssitzungen grundsätzlich zur Verfügung zu stellen.“
Zur Stunde liegt auf dieses
Anwaltsschreiben hin aus dem Rathaus noch keine Antwort vor. Pro Köln besteht
selbstverständlich darauf, gegenüber den anderen Fraktionen gleichbehandelt zu
werden. Wir werden uns von Fritz Schramma nicht als Fraktion zweiter Klasse
behandeln lassen! Weitere Informationen über unsere Auseinandersetzung mit
Schramma werden zeitnah auf unserer Internetseite veröffentlicht!