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14. November 2007:

Kritik am Polit-Klüngel „rechtsextrem“?

Dürfen politisch aktive Staatsbürger offiziell als „Rechtsextremisten“ an den Pranger gestellt werden, weil sie den Bau einer Groß-Moschee in Ehrenfeld ablehnen und Filz und Korruption in der Kölner Kommunalpolitik kritisieren? – Das muß das Verwaltungsgericht Düsseldorf entscheiden, und zwar am Dienstag, den 4. Dezember 2007. Dann steht um 11.30 Uhr der Termin zur mündlichen Verhandlung im Verfahren der Bürgerbewegung pro Köln gegen das Land Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit der Erwähnung von pro Köln im Landes-Verfassungsschutzbericht auf der Tagesordnung (Bastionstraße 39, 40213 Düsseldorf, Sitzungssaal VII, Raum 411).

Warum bezeichnet das schwarz-gelb geführte Innenministerium die politische Konkurrenz von pro Köln als „rechtsextrem“? – Offenbar, weil pro Köln den in Düsseldorf regierenden Parteien bei der letzten Kommunalwahl in Köln Mandate weggenommen hat. Aber das ist natürlich nicht die offizielle Begründung. Vielmehr heißt es, pro Köln sei ausländerfeindlich und würde Institutionen des demokratischen Rechtsstaates verunglimpfen. Dafür werden im Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2006 zwei aktuelle Zitate aus pro-Köln-Veröffentlichungen angeführt.

Demnach soll die folgende Äußerung menschenverachtende „Ausländerfeindlichkeit“ belegen: „Schluß mit der Islamisierung Deutschlands! Keine Großmoscheen nach Köln! Keine Zusammenarbeit mit Vorfeld- und Tarnorganisationen des türkischen Staates mitten in Deutschland! Wer als Moslem hierzulande leben will, der soll sich erst einmal darüber klar werden, welchem Land seine Loyalität gilt. Eine fünfte Kolonne Ankaras, die zum Beispiel in der Frage des EU-Beitrittes der Türkei politischen Druck ausüben könnte, brauchen wir hier nicht! Weder in Köln noch anderswo in Deutschland!“

Zweifelsfrei nicht „rechtsextrem“ sind dagegen die Äußerungen des Holocaust-Überlebenden Ralph Giordano gegenüber dem Deutschlandradio Kultur zur schleichenden Islamisierung Deutschlands. Der Bau von Groß-Moscheen laufe auf eine „Landnahme auf fremdem Territorium“ hinaus, äußerte Giordano. Besorgt sei er insbesondere über die Aktivitäten islamischer Vereinigungen, hinter denen der türkische Staat stehe, zu denen auch die in Köln-Ehrenfeld agierende DITIB gehört. Er beanstandete, „daß die Türkei auf diese Weise

hier sozusagen mitregiert in unserem Land“. – Wo liegt da der qualitative Unterschied zu den bei pro Köln beanstandeten Äußerungen?

Als Beleg für eine schlimme „Verunglimpfung“ unserer hochwohlgeborenen Obrigkeit führt das Innenministerium allen ernstes das folgende pro-Köln-Zitat an: „Quo vadis Colonia? Politische Geisterbahnfahrt der Kölner Klüngel-Fraktion [...] Engstirnig, verbohrt, selbstgefällig, ignorant und undemokratisch: So könnte eine wohlmeinendende Beschreibung der etablierten Ratspolitiker ausfallen! Egal ob bei den Kosten für die Kinderbetreuung, bei schwul-lesbischen Prestigeobjekten oder der zunehmenden linken Gewalt in Köln – kritische und bürgernahe Meinungsäußerungen wurden von den Klüngel-Funktionären wahlweise mit privaten Plauderein, Brotzeitpausen, komatösem Halbschlaf, aus-dem-Saal-Laufen oder völliger intellektueller Überforderung quittiert.“ Wer indessen einmal eine Sitzung des Rates von der Zuschauertribüne verfolgt hat, kann ohne weiteres selbst überprüfen, daß es sich hierbei schlicht um eine Schilderung des Kölner Polit-Alltages handelt, ohne jede Übertreibung! Soll man etwa nicht mehr die Wahrheit über die Zustände im Rathaus öffentlich machen dürfen?

Eine weit härtere Kritik an demokratischen Defiziten im etablierten Politikbetrieb hat dagegen der frühere Bundeskanzler Helmut Schmidt formuliert, der deshalb weder als „Rechtsextremist“ gebranntmarkt worden ist, noch aus der SPD ausgeschlossen wurde. Da bekanntlich die Mehrheit der Deutschen die Zuwanderungspolitik von SPD und CDU seit jeher abgelehnt hat, stellte Schmidt fest: „Mit einer demokratischen Gesellschaft ist das Konzept von Multi-Kulti schwer vereinbar.“ Friedlich könne ein  solches Konzept nur in einem „Obrigkeitsstaat“ funktionieren: „Insofern war es ein Fehler, daß wir zu Beginn der 60er Jahre Gastarbeiter aus fremden Kulturen ins Land holten.“ – Dagegen wirkt der von pro Köln veröffentlichte Hinweis auf die Selbstgefälligkeit der Kölner Rathaus-Politiker doch eher harmlos!

Möglicherweise wird ja auch umgekehrt ein Schuh daraus; Schmidt hat wohl recht: Wo die Regierung den Mehrheitswillen der Bevölkerung in wichtigen Fragen wie derjenigen nach der richtigen Zuwanderungspolitik mißachtet, sind eben diktatorische Maßnahmen nötig, um den Bürgerwillen zu unterdrücken. In ein solches Konzept frei nach Helmut Schmidt würden sich die Aktivitäten des Innenministeriums gegen die Bürgerbewegung pro Köln durchaus sinnvoll einfügen!

Die Gerichtsverhandlung am 4. Dezember 2007 in Düsseldorf ist öffentlich. Wer selbst sehen und hören will, wie es heute um Demokratie und Meinungsfreiheit in Deutschland steht, ist hiermit herzlich eingeladen, an dem Termin als Zuschauer teilzunehmen!

   

 
 
 

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