Dürfen politisch aktive
Staatsbürger offiziell als „Rechtsextremisten“ an den Pranger gestellt werden,
weil sie den Bau einer Groß-Moschee in Ehrenfeld ablehnen und Filz und
Korruption in der Kölner Kommunalpolitik kritisieren? – Das muß das
Verwaltungsgericht Düsseldorf entscheiden, und zwar am Dienstag, den 4. Dezember
2007. Dann steht um 11.30 Uhr der Termin zur mündlichen Verhandlung im
Verfahren der Bürgerbewegung pro Köln gegen das Land Nordrhein-Westfalen im
Zusammenhang mit der Erwähnung von pro Köln im Landes-Verfassungsschutzbericht
auf der Tagesordnung (Bastionstraße 39, 40213 Düsseldorf, Sitzungssaal VII, Raum
411).
Warum bezeichnet das
schwarz-gelb geführte Innenministerium die politische Konkurrenz von pro Köln
als „rechtsextrem“? – Offenbar, weil pro Köln den in Düsseldorf regierenden
Parteien bei der letzten Kommunalwahl in Köln Mandate weggenommen hat. Aber das
ist natürlich nicht die offizielle Begründung. Vielmehr heißt es, pro Köln sei
ausländerfeindlich und würde Institutionen des demokratischen Rechtsstaates
verunglimpfen. Dafür werden im Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2006 zwei
aktuelle Zitate aus pro-Köln-Veröffentlichungen angeführt.
Demnach
soll die folgende Äußerung menschenverachtende „Ausländerfeindlichkeit“ belegen:
„Schluß mit der
Islamisierung Deutschlands! Keine Großmoscheen nach Köln! Keine Zusammenarbeit
mit Vorfeld- und Tarnorganisationen des türkischen Staates mitten in
Deutschland! Wer als Moslem hierzulande leben will, der soll sich erst einmal
darüber klar werden, welchem Land seine Loyalität gilt. Eine fünfte Kolonne
Ankaras, die zum Beispiel in der Frage des EU-Beitrittes der Türkei politischen
Druck ausüben könnte, brauchen wir hier nicht! Weder in Köln noch anderswo in
Deutschland!“
Zweifelsfrei nicht
„rechtsextrem“ sind dagegen die Äußerungen des Holocaust-Überlebenden Ralph
Giordano gegenüber dem Deutschlandradio Kultur zur schleichenden Islamisierung
Deutschlands. Der Bau von Groß-Moscheen laufe auf eine „Landnahme auf fremdem
Territorium“ hinaus, äußerte Giordano. Besorgt sei er insbesondere über die
Aktivitäten islamischer Vereinigungen, hinter denen der türkische Staat stehe,
zu denen auch die in Köln-Ehrenfeld agierende DITIB gehört. Er beanstandete, „daß
die Türkei auf diese Weise
hier sozusagen mitregiert in
unserem Land“. – Wo liegt da der qualitative Unterschied zu den bei pro Köln
beanstandeten Äußerungen?
Als Beleg für eine schlimme
„Verunglimpfung“ unserer hochwohlgeborenen Obrigkeit führt das Innenministerium
allen ernstes das folgende pro-Köln-Zitat an: „Quo vadis Colonia? Politische
Geisterbahnfahrt der Kölner Klüngel-Fraktion [...]
Engstirnig, verbohrt,
selbstgefällig, ignorant und undemokratisch: So könnte eine wohlmeinendende
Beschreibung der etablierten Ratspolitiker ausfallen! Egal ob bei den Kosten für
die Kinderbetreuung, bei schwul-lesbischen Prestigeobjekten oder der zunehmenden
linken Gewalt in Köln – kritische und bürgernahe Meinungsäußerungen wurden von
den Klüngel-Funktionären wahlweise mit privaten Plauderein, Brotzeitpausen,
komatösem Halbschlaf, aus-dem-Saal-Laufen oder völliger intellektueller
Überforderung quittiert.“
Wer indessen einmal eine Sitzung des Rates von der Zuschauertribüne verfolgt
hat, kann ohne weiteres selbst überprüfen, daß es sich hierbei schlicht um eine
Schilderung des Kölner Polit-Alltages handelt, ohne jede Übertreibung! Soll man
etwa nicht mehr die Wahrheit über die Zustände im Rathaus öffentlich machen
dürfen?
Eine weit härtere Kritik an
demokratischen Defiziten im etablierten Politikbetrieb hat dagegen der frühere
Bundeskanzler Helmut Schmidt formuliert, der deshalb weder als „Rechtsextremist“
gebranntmarkt worden ist, noch aus der SPD ausgeschlossen wurde. Da bekanntlich
die Mehrheit der Deutschen die Zuwanderungspolitik von SPD und CDU seit jeher
abgelehnt hat, stellte Schmidt fest: „Mit einer demokratischen Gesellschaft ist
das Konzept von Multi-Kulti schwer vereinbar.“ Friedlich könne ein solches
Konzept nur in einem „Obrigkeitsstaat“ funktionieren: „Insofern war es ein
Fehler, daß wir zu Beginn der 60er Jahre Gastarbeiter aus fremden Kulturen ins
Land holten.“ – Dagegen wirkt der von pro Köln veröffentlichte Hinweis auf die
Selbstgefälligkeit der Kölner Rathaus-Politiker doch eher harmlos!
Möglicherweise wird ja auch
umgekehrt ein Schuh daraus; Schmidt hat wohl recht: Wo die Regierung den
Mehrheitswillen der Bevölkerung in wichtigen Fragen wie derjenigen nach der
richtigen Zuwanderungspolitik mißachtet, sind eben diktatorische Maßnahmen
nötig, um den Bürgerwillen zu unterdrücken. In ein solches Konzept frei nach
Helmut Schmidt würden sich die Aktivitäten des Innenministeriums gegen die
Bürgerbewegung pro Köln durchaus sinnvoll einfügen!
Die Gerichtsverhandlung am
4. Dezember 2007 in Düsseldorf ist öffentlich. Wer selbst sehen und hören will,
wie es heute um Demokratie und Meinungsfreiheit in Deutschland steht, ist
hiermit herzlich eingeladen, an dem Termin als Zuschauer teilzunehmen!