Riesenblamage für den Leverkusener
Oberbürgermeister Küchler: Der von seiner Stadtverwaltung verhängte
„Ausnahmezustand“ in Sachen pro NRW hatte nicht lange Bestand.
Nach einem Anwaltsschreiben mit Fristsetzung bis heute, 12.00 Uhr, mußte
die Stadtspitze klein beigeben: Schriftlich erklärte die Verwaltung nach einer
erneuten Prüfung der „Sach- und Rechtslage“ nun das Gegenteil von ihrem
letzten
Schreiben. Damit ist und bleibt auch in Leverkusen das Recht auf
politische Öffentlichkeitsarbeit für alle Parteien gewährleistet!
Wörtlich
heißt es im heutigen Schreiben der Stadtverwaltung:
„Ich teile
Ihre Auffassung, daß das Verteilen von Flugblättern mit politischen Inhalten
grundsätzlich zum kommunikativen Verkehr und damit zum Gemeingebrauch zählt.
Die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis ist in diesem Zusammenhang nicht
erforderlich, wenn die öffentliche Straße nicht durch besondere Einrichtungen
in Anspruch genommen wird.
Daher halte ich meine mit Schreiben vom 08.11.07 mitgeteilte
Rechtsauffassung nicht weiter aufrecht, soweit darin an das bloße Verteilen
von Flugblättern angeknüpft wird.“
Dazu erklärt die zuständige pro-NRW-Rechtsanwältin und
Vorsitzende der Fraktion pro Köln Judith Wolter:

„Dieses
Eingeständnis der Stadtverwaltung Leverkusen bedeutet einen Sieg für
Demokratie und Meinungsfreiheit - sowie eine schallende und voraussichtlich
kostspielige Ohrfeige für Oberbürgermeister Küchler. Außerdem bestätigt es
unsere Erfahrung, daß nur durch konsequente Inanspruchnahme rechtlicher Mittel
solchen Diskriminierungen entgegen gewirkt werden kann. In Leverkusen und
anderswo wird man sich, wie zuvor schon in Köln, daran gewöhnen müssen, daß
wir uns nicht ins Bockshorn jagen lassen. Wir nehmen unsere legitimen Rechte
jederzeit in Anspruch und wissen sie auch zu verteidigen!“