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19. November 2007:

Rechtskampf erfolgreich:

OB Küchler knickt ein

Flugblattverteilen bleibt selbstverständlich auch in Leverkusen erlaubt!

Riesenblamage für den Leverkusener Oberbürgermeister Küchler: Der von seiner Stadtverwaltung verhängte „Ausnahmezustand“ in Sachen pro NRW hatte nicht lange Bestand. Nach einem Anwaltsschreiben mit Fristsetzung bis heute, 12.00 Uhr, mußte die Stadtspitze klein beigeben: Schriftlich erklärte die Verwaltung nach einer erneuten Prüfung der „Sach- und Rechtslage“ nun das Gegenteil von ihrem letzten Schreiben. Damit ist und bleibt auch in Leverkusen das Recht auf politische Öffentlichkeitsarbeit für alle Parteien gewährleistet!

Wörtlich heißt es im heutigen Schreiben der Stadtverwaltung:

„Ich teile Ihre Auffassung, daß das Verteilen von Flugblättern mit politischen Inhalten grundsätzlich zum kommunikativen Verkehr und damit zum Gemeingebrauch zählt. Die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis ist in diesem Zusammenhang nicht erforderlich, wenn die öffentliche Straße nicht durch besondere Einrichtungen in Anspruch genommen wird.

Daher halte ich meine mit Schreiben vom 08.11.07 mitgeteilte Rechtsauffassung nicht weiter aufrecht, soweit darin an das bloße Verteilen von Flugblättern angeknüpft wird.“

Dazu erklärt die zuständige pro-NRW-Rechtsanwältin und Vorsitzende der Fraktion pro Köln Judith Wolter:

„Dieses Eingeständnis der Stadtverwaltung Leverkusen bedeutet einen Sieg für Demokratie und Meinungsfreiheit - sowie eine schallende und voraussichtlich kostspielige Ohrfeige für Oberbürgermeister Küchler. Außerdem bestätigt es unsere Erfahrung, daß nur durch konsequente Inanspruchnahme rechtlicher Mittel solchen Diskriminierungen entgegen gewirkt werden kann. In Leverkusen und anderswo wird man sich, wie zuvor schon in Köln, daran gewöhnen müssen, daß wir uns nicht ins Bockshorn jagen lassen. Wir nehmen unsere legitimen Rechte jederzeit in Anspruch und wissen sie auch zu verteidigen!“

   

 
 
 

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