Wie umfassend Verwaltung und
Stadtspitze die Öffentlichkeit veralbern, wenn es um die Verschleierung des
persönlichen Wohlergehens von Kölner Kommunalpolitikern auf Kosten des
Steuerzahlers geht, macht eine aktuelle Antwort auf eine pro-Köln-Anfrage im
Ausschuß Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen deutlich. Pro Köln hatte im
September 2007 angefragt, auf welcher Rechtsgrundlage Bürgermeister Josef Müller
seinen städtischen Dienstwagen nebst Chauffeur für eine Fahrt zum diesjährigen
Kölner CDU-Parteitag nutzen konnte. Dort hatten pro-Köln-Mitglieder den
Bürgermeister bei der Ankunft im nur für städtische Dienstfahrten vorgesehen
Luxus-Japaner („Lexus“) fotographiert. Parteiangelegenheiten dürfen nicht aus
städtischen Mitteln finanziert werden, auch nicht unter Inanspruchnahme
städtischer Sachleistungen wie der Fahrbereitschaft. Trotzdem sei der Vorgang
völlig unproblematisch, ließ die Verwaltung verlauten. Die kommunalen
Mandatsträger würden, soweit sie die städtische Fahrbereitschaft privat in
Anspruch nehmen, dies bei der Stadt melden und abrechnen, dafür also aus eigener
Tasche zahlen. Die von pro Köln beanstandete Fahrt sei von Bürgermeister Müller
als Privatfahrt deklariert und bezahlt worden. Auf Nachfrage von pro Köln ergab
sich, daß dies allerdings erst geschehen ist, nachdem pro Köln die entsprechende
Anfrage gestellt hatte.
Jetzt wollte es Volker Jung, der
die Bürgerbewegung im Ausschuß Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen vertritt,
genau wissen. Wieviele Fälle der privaten Übernahme von Fahrtkosten durch
kommunale Mandatsträger hat es denn in der laufenden Ratsperiode – also seit dem
Jahr 2004 – insgesamt gegeben, fragte er an. Wieviel Geld wurde insgesamt von
den Kommunalpolitikern in diesem Zusammenhang gezahlt? Und nach welchen
Maßstäben wird zwischen privaten und dienstlichen Anlässen bei der
Inanspruchnahme der städtischen Fahrbereitschaft unterschieden?
Die Antwort lautet: Es gab
bislang seit der Kommunalwahl 2004 nur einen einzigen Fall einer
Kostenerstattung, und zwar den des Bürgermeisters Müller, der zustande kam,
nachdem pro Köln eine förmliche Anfrage gestellt hatte. Auf dem
Kostenerstattungs-Konto befindet sich seither das sagenhafte Guthaben von Euro
22,80. Wie das so kommen konnte, verwundert nicht, wenn man sich mit dem
städtischen Verfahren in dieser Sache vertraut macht, zu dem die Verwaltung
lapidar mitteilt: „Die Bürgermeister/innen nutzen die Dienstwagen nur in
Ausnahmefällen privat und sind gehalten, diesbezüglich in eigener Verantwortung
kritisch zu differenzieren und die Verwaltung entsprechend zu informieren.“
So wird also in Köln mit
Steuergeldern umgegangen: Die Stadtspitze nimmt sich, was sie braucht, und
entscheidet dann selbst, ob sie der öffentlichen Hand Geld erstatten will oder
nicht. – Kein Wunder, daß sich bei dieser Praxis bislang nur Euro 22,80 für eine
einzige von pro Köln öffentlich bekannt gemachte Privatfahrt auf dem
Erstattungskonto „angesammelt“ haben.
Wie weit kommt man eigentlich
mit dem Taxi für Euro 22,80? Und warum schämt sich im Rathaus niemand für die
Abkassierer-Mentalität mancher Politiker?