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7. Dezember 2007:

Veralberung der Öffentlichkeit

Wie umfassend Verwaltung und Stadtspitze die Öffentlichkeit veralbern, wenn es um die Verschleierung des persönlichen Wohlergehens von Kölner Kommunalpolitikern auf Kosten des Steuerzahlers geht, macht eine aktuelle Antwort auf eine pro-Köln-Anfrage im Ausschuß Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen deutlich. Pro Köln hatte im September 2007 angefragt, auf welcher Rechtsgrundlage Bürgermeister Josef Müller seinen städtischen Dienstwagen nebst Chauffeur für eine Fahrt zum diesjährigen Kölner CDU-Parteitag nutzen konnte. Dort hatten pro-Köln-Mitglieder den Bürgermeister bei der Ankunft im nur für städtische Dienstfahrten vorgesehen Luxus-Japaner („Lexus“) fotographiert. Parteiangelegenheiten dürfen nicht aus städtischen Mitteln finanziert werden, auch nicht unter Inanspruchnahme städtischer Sachleistungen wie der Fahrbereitschaft. Trotzdem sei der Vorgang völlig unproblematisch, ließ die Verwaltung verlauten. Die kommunalen Mandatsträger würden, soweit sie die städtische Fahrbereitschaft privat in Anspruch nehmen, dies bei der Stadt melden und abrechnen, dafür also aus eigener Tasche zahlen. Die von pro Köln beanstandete Fahrt sei von Bürgermeister Müller als Privatfahrt deklariert und bezahlt worden. Auf Nachfrage von pro Köln ergab sich, daß dies allerdings erst geschehen ist, nachdem pro Köln die entsprechende Anfrage gestellt hatte.

Jetzt wollte es Volker Jung, der die Bürgerbewegung im Ausschuß Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen vertritt, genau wissen. Wieviele Fälle der privaten Übernahme von Fahrtkosten durch kommunale Mandatsträger hat es denn in der laufenden Ratsperiode – also seit dem Jahr 2004 – insgesamt gegeben, fragte er an. Wieviel Geld wurde insgesamt von den Kommunalpolitikern in diesem Zusammenhang gezahlt? Und nach welchen Maßstäben wird zwischen privaten und dienstlichen Anlässen bei der Inanspruchnahme der städtischen Fahrbereitschaft unterschieden?

Die Antwort lautet: Es gab bislang seit der Kommunalwahl 2004 nur einen einzigen Fall einer Kostenerstattung, und zwar den des Bürgermeisters Müller, der zustande kam, nachdem pro Köln eine förmliche Anfrage gestellt hatte. Auf dem Kostenerstattungs-Konto befindet sich seither das sagenhafte Guthaben von Euro 22,80. Wie das so kommen konnte, verwundert nicht, wenn man sich mit dem städtischen Verfahren in dieser Sache vertraut macht, zu dem die Verwaltung lapidar mitteilt: „Die Bürgermeister/innen nutzen die Dienstwagen nur in Ausnahmefällen privat und sind gehalten, diesbezüglich in eigener Verantwortung kritisch zu differenzieren und die Verwaltung entsprechend zu informieren.“

So wird also in Köln mit Steuergeldern umgegangen: Die Stadtspitze nimmt sich, was sie braucht, und entscheidet dann selbst, ob sie der öffentlichen Hand Geld erstatten will oder nicht. – Kein Wunder, daß sich bei dieser Praxis bislang nur Euro 22,80 für eine einzige von pro Köln öffentlich bekannt gemachte Privatfahrt auf dem Erstattungskonto „angesammelt“ haben.

Wie weit kommt man eigentlich mit dem Taxi für Euro 22,80? Und warum schämt sich im Rathaus niemand für die Abkassierer-Mentalität mancher Politiker?

   

 
 
 

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