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9. Juli 2008:

Angriff auf die Gewaltenteilung

In Köln wird alles und jedes gnadenlos nach parteipolitischen und Cliquen-Interessen ausgeklüngelt – sogar das Schöffenamt. Die Mehrheitsfraktionen im Rathaus schrecken nicht einmal davor zurück, die Gewaltenteilung faktisch außer Kraft zu setzen. Schöffe wird in Köln nur, wer in ihr parteipolitisches Kalkül paßt.

Dabei ist der Geburtsfehler, durch den die Gewaltenteilung in Frage gestellt wird, das Auswahlverfahren beim Schöffenamt: Der Stadtrat wählt per Mehrheitsentscheidung die den professionellen Kölner Richtern an den Schöffengerichten beizuordnenden juristischen Laien, die das Schöffenamt ausüben. Theoretisch sollte dafür nur die Eignung der Bewerber eine Rolle spielen. Praktisch streichen CDU, SPD, Grüne und FDP einfach jeden von der Liste, der ihnen parteipolitisch nicht in den Kram paßt.

So erging es Hans-Martin Breninek, der seit Jahren – selbstverständlich ohne jede Beanstandung – in Köln das Schöffenamt ausübt. Er wurde von der vom Rat zu wählenden Liste der Schöffen einfach gestrichen. Eine offizielle Begründung gibt es dafür nicht. Es liegt aber auf der Hand, daß die Streichung erfolgte, weil Breninek für pro Köln ein Ratsmandat wahrnimmt und insofern nicht ins Konzept der Altparteien paßt.

Eine lange Liste von Namens-Streichungen gab es bei den Jugendschöffen. An denen besteht immer wieder einmal ein Mangel, weil eine jugendspezifische Qualifikation erforderlich ist. Die brachte fast ein Dutzend Bewerber mit, die von pro Köln vorgeschlagen wurden. Gegen keinen einzigen Bewerber wurde von irgend jemandem ein Wort der Kritik vorgetragen. Statt dessen strichen die dem Rat in der Beratung vorgeschalteten Ausschüsse und Bezirksvertretungen einfach ohne Begründung alle von pro Köln vorgeschlagenen Bewerber aus der Liste, per Mehrheitsbeschluß von CDU, SPD, Grünen und FDP.

Die Parteien haben sich, wie es der Politikwissenschaftler Hans Herbert von Arnim so treffend formulierte, „den Staat zur Beute gemacht“. Die Unabhängigkeit der Gerichte können sie zwar nicht offen antasten, wohl aber über die Auswahl der Richter dort, wo sie darauf einen Einfluß haben, in Frage stellen. Wer im Richteramt steht, weiß dann schon, was von ihm erwartet wird.

Welch ein Armutszeugnis!
 

 
 
 

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