Angriff auf die Gewaltenteilung
In Köln wird alles und jedes gnadenlos
nach parteipolitischen und Cliquen-Interessen ausgeklüngelt – sogar das
Schöffenamt. Die Mehrheitsfraktionen im Rathaus schrecken nicht einmal davor
zurück, die Gewaltenteilung faktisch außer Kraft zu setzen. Schöffe wird in Köln
nur, wer in ihr parteipolitisches Kalkül paßt.
Dabei ist der Geburtsfehler, durch den die
Gewaltenteilung in Frage gestellt wird, das Auswahlverfahren beim Schöffenamt:
Der Stadtrat wählt per Mehrheitsentscheidung die den professionellen Kölner
Richtern an den Schöffengerichten beizuordnenden juristischen Laien, die das
Schöffenamt ausüben. Theoretisch sollte dafür nur die Eignung der Bewerber eine
Rolle spielen. Praktisch streichen CDU, SPD, Grüne und FDP einfach jeden von der
Liste, der ihnen parteipolitisch nicht in den Kram paßt.
So erging es Hans-Martin Breninek, der seit
Jahren – selbstverständlich ohne jede Beanstandung – in Köln das Schöffenamt
ausübt. Er wurde von der vom Rat zu wählenden Liste der Schöffen einfach
gestrichen. Eine offizielle Begründung gibt es dafür nicht. Es liegt aber auf
der Hand, daß die Streichung erfolgte, weil Breninek für pro Köln ein Ratsmandat
wahrnimmt und insofern nicht ins Konzept der Altparteien paßt.
Eine lange Liste von Namens-Streichungen gab
es bei den Jugendschöffen. An denen besteht immer wieder einmal ein Mangel, weil
eine jugendspezifische Qualifikation erforderlich ist. Die brachte fast ein
Dutzend Bewerber mit, die von pro Köln vorgeschlagen wurden. Gegen keinen
einzigen Bewerber wurde von irgend jemandem ein Wort der Kritik vorgetragen.
Statt dessen strichen die dem Rat in der Beratung vorgeschalteten Ausschüsse und
Bezirksvertretungen einfach ohne Begründung alle von pro Köln vorgeschlagenen
Bewerber aus der Liste, per Mehrheitsbeschluß von CDU, SPD, Grünen und FDP.
Die Parteien haben sich, wie es der
Politikwissenschaftler Hans Herbert von Arnim so treffend formulierte, „den
Staat zur Beute gemacht“. Die Unabhängigkeit der Gerichte können sie zwar nicht
offen antasten, wohl aber über die Auswahl der Richter dort, wo sie darauf einen
Einfluß haben, in Frage stellen. Wer im Richteramt steht, weiß dann schon, was
von ihm erwartet wird.
Welch ein Armutszeugnis!